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Malaysia:

Menschenrechtsbeauftragter Strässer bestürzt über Verurteilung von malaysischem Oppositionellen

Stand: 13.02.15 16:12 Uhr

Anlässlich der Verurteilung des malaysischen Oppositionsführers Anwar Ibrahim zu einer fünfjährigen Haftstrafe wegen des Vorwurfs der Homosexualität gab der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Christoph Strässer, heute eine Erklärung ab.

Mit großer Bestürzung habeer von der heutigen Verurteilung des malaysischen Oppositionsführers Anwar Ibrahim erfahre, so Strässer. Er habe das Strafverfahren gegen Anwar Ibrahim, den er kenne und schätze, mitverfolgt. Das Verfahren und die Verurteilung würden schwerwiegende Fragen hinsichtlich des Menschrechtsschutzes aufwerfen, der Unabhängigkeit der Gerichte sowie rechtsstaatlicher Verfahren und der Demokratieentwicklung in Malaysia. Die selektive Strafverfolgung von Oppositionellen schade der gesellschaftlichen Entwicklung in Malaysia und dessen internationalem Ansehen.

Die Verurteilung wegen angeblich homosexueller Handlungen verstoße darüber hinaus gegen internationale menschenrechtliche Standards. Niemand dürfe wegen seiner sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität verfolgt werden.

Hintergrund:

Am 10. Februar 2015 hat das höchste malaysische Gericht die Verurteilung des ehemaligen Vize-Premiers und Finanzministers Datuk Seri Anwar Ibrahim zu fünf Jahren Freiheitsstrafe wegen Homosexualität bestätigt. Anwar Ibrahim hat 1998 die Oppositionsbewegung "Reformasi" und später das Oppositionsparteibündnis Volksallianz (Pakatan Rakayat) gegründet, die er noch immer anführt. Seit er in der Opposition ist, werden gegen Anwar Ibrahim rechtsstaatlich zweifelhafte Strafverfahren angestrengt. 1999 lauteten die Anklagen auf Korruption und Sodomie. Sie führten zu Verurteilungen von sechs und neun Jahren Haft. Die Urteile wurden 2004 zum Teil revidiert.

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