Der Bundesrat bildet in Österreich neben dem Nationalrat die zweite Kammer des österreichischen Parlaments. Er ist die Vertretung der Länder auf Bundesebene und wird deshalb auch als Länderkammer bezeichnet. Seine Mitglieder sind von den Landtagen der neun österreichischen Bundesländer entsandt. Der Bundesrat übt gemeinsam mit dem Nationalrat die Gesetzgebung des Bundes aus und hat ein Einspruchsrecht gegen Gesetzesbeschlüsse des Nationalrates.
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