Der Beschuldigte sei dringend verdächtig, sich von Ende Juli bis Ende
August 2014 als Mitglied an der ausländischen, islamistischen Terror-Organisation "IS"- Islamischer Staat
beteiligt zu haben. Die Staatsanwaltschaft stützt sich bei ihrem Haftbefehl auf § 129b
Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 StGB.
Nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen reiste Nezet S. Ende Juli 2014 über die Türkei nach Syrien und schloss sich dort dem "IS" an. Dem Beschuldigten wirft die Staatsanwaltschaft vor, eine Schusswaffenausbildung für den militanten Jihad durchlaufen und mehrfach an Kampfhandlungen teilgenommen zu haben.
Der Beschuldigte war bereits im September 2014 in einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Düsseldorf wegen des dringenden Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§
89a StGB) festgenommen worden.
Im Zuge der dortigen Ermittlungen ergaben sich konkrete Hinweise darauf, dass der Beschuldigte sich in Syrien dem "IS angeschlossen hatte. Vor diesem Hintergrund übernahm der Generalbundesanwalt die Ermittlungen und erwirkte gegen ihn einen Haftbefehl wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung.
Der sogenannte "Islamische Staat - IS" ist unter verschiedenen Abkürzungen geläufig. So sprechen die USA vom "ISIL" als Abkürzung für "Islamischen Staat in Syrien und der Levante". Die deutsche Staatsanwaltschaft spricht von "ISIG" als Abkürzung für "Islamischen Staat Irak und Großsyrien".
Die islamistische Terror-Organisation hatte sich zuletzt in "Islamischen Staat" umbenannt, um den territorialen Anspruch auch weit über das jetzt eroberte Gebiet in Syrien und im Irak zu dokumentieren. Unter anderem will der "IS" auch Europa erobern, auch unter Inkaufnahme von Millionen von Toten.
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