So fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag, die Bundesregierung solle für eine unabhängige gutachterliche Analyse der zu erwartenden Rückbau- und Entsorgungskosten sämtlicher Atomreaktoren sorgen.
Außerdem wird die Vorlage eines Gesetzentwurfs verlangt, der die Überführung der Rückstellungen der Atomkraftwerksbetreiber für Stilllegung, Rückbau und Entsorgung in einen öffentlich-rechtlichen Fonds vorsieht. Damit soll das Geld vor Spekulation geschützt und für dauerhafte Atommüllfolgekosten gesichert werden. Dabei müsse gewährleistet sein, dass die Unternehmen auch in Zukunft in der Haftung für weitere, darüber hinaus anfallende Kosten bleiben, fordert die Linksfraktion.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht sich in ihrem Antrag ( für die Einführung eines öffentlich-rechtlichen Fonds aus, in den die von den Energieversorgungsunternehmen bereits gebildeten und künftig zu bildenden Rückstellungen für den Rückbau ihrer Atomkraftwerke und die Entsorgung ihrer radioaktiven Abfälle eingezahlt werden sollen.
Die Mittel sollen im Entsorgungsfall unverzüglich für die gebotenen Maßnahmen eingesetzt werden können. Die Abgeordneten wenden sich ausdrücklich gegen den Vorschlag von AKW-Betreibern, ihre noch laufenden und abgeschalteten Atomkraftwerke nebst Atommüll und Rückstellungen komplett in einer Art staatliche „AKW-Bad-Bank" beziehungsweise Stiftung zu übertragen.
Damit wollten sich die Konzerne auf einen Schlag von allen weiteren Verpflichtungen befreien und im Gegenzug auf Schadenersatzklagen gegen den Atomausstieg verzichten. Dieser Vorstoß ist aus Sicht der Grünen-Fraktion inakzeptabel.
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