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Bundespreis für Verbraucherschutz wird verliehen- Preisträger können vorgeschlagen werden

Stand: 12.02.15 20:07 Uhr

Die Deutsche Stiftung Verbraucherschutz ruft alle Bürgerinnen und Bürger auf, noch bis 15. März Persönlichkeiten oder Projekte vorzuschlagen, die den Bundespreis für Verbraucherschutz verdient haben. Mit dem Preis zeichnet die Stiftung unter der Schirmherrschaft von Bundesverbraucherschutzminister Heiko Maas im Juni Menschen und Projekte aus, die sich mit besonderem Engagement erfolgreich für die Rechte von Konsumenten eingesetzt haben.

Der Bundespreis Verbraucherschutz für eine herausragende Persönlichkeit ist mit 15.000 Euro, für ein Projekt mit 5.000 Euro dotiert. Die Teilnahme ist einfach: Das Vorschlagsformular steht unter www.verbraucherstiftung.de zum schnellen Ausfüllen bereit.

Oft sind es Menschen aus dem nahen Lebensumfeld, die sich im Alltag für die Gerechtigkeit gegenüber unseriösen Unternehmen oder für nachhaltigen Konsum aktiv engagieren und mit ihrem Einsatz wegweisende Erfolge erzielen. Als Preisträger kommen Persönlichkeiten genauso wie Projekte in Frage, die sich dem Schutz der Konsumenten verschrieben haben: Von einem Reporter der örtlichen Tageszeitung, der einen gesellschaftlichen Missstand aufgedeckt hat, oder einem Lehrer, der sich für neue Bildungsangebote einsetzt, bis hin zu einem öffentlichen Dialogforum, zum Beispiel für fairen Handel, oder einer Studenteninitiative für Lebensmittelsicherheit.

Der Bundespreis Verbraucherschutz wird seit 2013 alle zwei Jahre von der Deutschen Stiftung Verbraucherschutz verliehen. Aus allen Vorschlägen ermittelt eine 13-köpfige Fachjury die Gewinner. Der Jury gehören die Verbraucherschutzministerinnen und -minister aus Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz sowie Vertreter von Verbraucherorganisationen, Wirtschaft und Wissenschaft an.

Vorschläge können auch online eingereicht werden:

http://www.verbraucherstiftung.de/online-Formulare

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