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Berlin:

Polizeiabkommen: Verfolgung muss nicht mehr abgebrochen werden

Stand: 11.02.15 13:28 Uhr

Die Länder haben vor Kurzem einem Gesetz zur verbesserten Zusammenarbeit der deutschen und polnischen Polizeibehörden zugestimmt. Es wird nun dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung vorgelegt.

Das Gesetz enthält die Ratifizierung des neuen deutsch-polnischen Polizeiabkommens. Das am 15. Mai 2014 im polnischen Zgorzelec von den Regierungen beider Länder unterzeichnete Abkommen soll die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Polizei- und Zollbereich fortentwickeln und erweitern. Künftig können Zollbeamte und Polizisten ihre Kontrollen im jeweiligen Nachbarland fortsetzen. Polizeihubschrauber oder Streifenwagen müssen die Verfolgung eines Flüchtenden nicht mehr an der Landesgrenze abbrechen. Zudem ist die Einführung deutsch-polnischer Zweier-Team-Streifen vorgesehen. Die Gastbeamten sollen mehr Befugnisse erhalten.
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