Unterschriften sammeln | Bildquelle: RTF.1

Stuttgart:

Grün-Rot für mehr kommunale Demokratie: Ausschüsse öffentlich, Quoren senken, Ausländermitbestimmung

Stand: 15.02.15 12:45 Uhr

Die Landesregierung hat ein Gesetz zur Änderung kommunal verfassungsrechtlicher Vorschriften auf den Weg gebracht. Damit soll unter anderem die direkte Demokratie durch einfachere und umfassendere Beteiligungsmöglichkeiten gestärkt werden. Zudem soll Kommunalpolitik insgesamt transparenter werden. Auch Ausschüsse müssen dann in der Regel öffentlich sein.

Der Gemeinderat der Stadt Reutlingen. In Reutlingen, wie auch anderswo, werden die wichtigen Abstimmungen und Mehrheitsfindungen nicht hier, sondern in den sogenannten Ausschüssen vorbereitet. Und dies teils unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Geht es nach der grün-roten Landesregierung, dann soll sich das, und vieles andere, bald ändern – durch starke Korrekturen in der Kommunalverfassung. Das Kabinett, so Ministerpräösident Winfried Kretschmann in Stuttgart, habe heute mehr Demokratie auf kommunaler Ebene beschlossen. So werde man  die Quoren für Bürgerentscheide und Bürgerbegehren senken

Konkret: Für den Start eines Bürgerbegehren sind dann nur noch Unterschriften von sieben Prozent der  Einwohner nötig. Damit das Begehren an der Urne dann verbindlich wird, brauche es dann nur noch die Teilnahme von 20 statt 25 Prozent der Stimmberechtigten. Die Frist für Bürgerentscheide gegen Gemeinderatsbeschlüsse wird auf 3 Monate angehoben. Und: Auch über Bauleitplanungen zukünftig dann abgestimmt werden. Auch die Beteiligungsrechte ausländischer Mitbürger sollen gestärkt werden, in dem sie sich an solchen Einwohner-Anträgen.

Zudem, so Innenminister Reinhold Gall, SPD,  erhöhe die Landesregierung die Transparenz der kommunalen Gremien. So müsse grundsätzlich gewährleistet sein, dasalle Rinladungen und Gemeinderatsvorlagen im Internet öffentlich gemacht sein müssten. Zudem würden die Vorbereitungen in den wichtigen Ausschussen gründsätzlich öffentlich - umgekehrt also als bisher. Ausnahmen könne es nur noch zum Ziel des schutzes privater Daten geben.

Gesetzlich verankert soll auch werden, was vielerorts schon Praxis ist: Dass sich kleine Gemeinderats-Gruppierungen zu Fraktionen mit mehr Rechten zusammen schließen. Damit stärke man auch die Minderheitsrechte

Zudem sollen Gemeinden während der Sitzungen für Kinderbetreuung oder für finanzielle Entschädigungen bei anderweitiger Betreuung sorgen. Wie das soll - wie bei der jetzt zu regelnden Interessenvertretung von Kinder – und Jugendlichen-Rechten - der kommunalen Ebene selbst überlassen bleiben.

Insgesamt, so der Innenminister, habe man  damit gehalten, was im Koalitionsvertrag versprochen worden sei: Die Bürgerbeteiligungsrechte auf kommunaler Ebene zu verbessern, politischeMinderheiten zu schützen und mehr Transparenz für die Bürger herzustellen.

Für den Gesetzentwurf startet jetzt die Anhörungsphase. Wenn alles gut laufe, könne er dann noch vor der Sommerpause im Parlament beschlossen werden.

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