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Berlin:

SpiFa kritisiert Zwangsaufkaufprogramm für Arztpraxen

Stand: 10.02.15 12:46 Uhr

Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) warnt vor einem Ausbluten der fachärztlichen Grund- und Spezialversorgung. Neben zahlreichen neuen Vorfahrtsregelungen für Krankenhäuser werde durch das Zwangsaufkaufprogramm für Arztpraxen der Druck auf die Niederlassung erhöht, befürchtet der SpiFa-Hauptgeschäftsführer Lars F. Lindemann.

Die Änderung der Aufkaufregel von einer Kann- in eine Soll-Regelung sende ein verheerendes Signal an engagierte und niederlassungswillige Ärzte aus, die ihre Zukunft als Freiberufler in einer selbständigen Praxis sehen würden, so der SpiFa-Hauptgeschäftsführer.

In Summe der einzelnen Gesetzesvorhaben – ambulante Öffnung von Krankenhäusern und Hochschulambulanzen, einseitige Einführung der Bestandsregelung für Krankenhäuser in der ambulanten spezialärztlich Versorgung, fachärztliche Terminvergaben in den Krankenhäusern, Notdienstregelungen mit den Krankenhäusern – werde deutlich, dass das Bekenntnis der Koalition zur Freiberuflichkeit nur ein Lippenbekenntnis sei, stellte Lindemann fest.

Die aktuelle Diskussion, ab wann eine Aufkaufregelung greifen soll – ob bei 110 Prozent wie im Gesetz derzeit vorgesehen oder bei 180 oder 200 Prozent, wie es Teile der Politik und auch der Gesundheitssachverständige Prof. Ferdinand Gerlach vorschlägt –, zeige für Lindemann vor allem eines deutlich: Die Bedarfsplanung in ihrer heutigen Form sei gescheitert. Die rein willkürliche Festlegung von Verhältniszahlen und deren Forstschreibung aus dem Jahr 1991 bilde weder den heutigen noch den zukünftigen Bedarf an niedergelassenen Ärzten ab. Sie ziele einzig auf das Zahlenverhältnis Arzt-Einwohner und berücksichtige weder regionale Unterschiede in der Morbidität und sozialen Struktur der Patienten, noch Mitversorgeraspekte von spezialisierten Praxen in Ballungsräumen. Man erwarte von der Politik den Mut, zu sagen, dass diese Bedarfsplanung gescheitert sei,  erklärte  Lindemann.

Gröhe-Vorwurf zurückgewiesen

Den Vorwurf von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe an die Ärzteschaft, beim Praxisaufkauf bewusste Fehlinformationen zu streuen, wies Lindemann zurück: Es sei lediglich der vorliegende Gesetzesentwurf interpretiert und analysiert worden. Die Politik könne gern beteuern, es sei alles nicht so gemeint. Grundlagen der Kritik seien  Fakten des Gesetzes und was dort schwarz auf weiß geschrieben stünde, bekräftigte Lindemann.

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