Besonders jungen Menschen, die sich tagtäglich in der virtuellen Welt aufhielten, biete das webbasierte, anonyme Hinweisgebersystem ein vertrautes Medium und eine Möglichkeit, Mitteilungen über verdächtige Beobachtungen oder Personen aus dem näheren oder auch weiteren Umfeld
machen zu können, sagte Innenminister Gall. Diese müssten nicht zwangsläufig in Strafverfolgung münden, sondern könnten in geeigneten Fällen auch zur Vermittlung nichtstaatlicher Hilfs- bzw. Präventionsangebote führen. Die Anonymität des Hinweissystems sei dazu geeignet, Hemmschwellen herabzusetzen und dadurch die Bereitschaft zu erhöhen, Auffälligkeiten beziehungsweise Erkenntnisse über Personen, Organisationen oder Sachverhalte an die Sicherheitsbehörden weiterzugeben. Denunziantentum soll damit aber freilich nicht gefördert werden, so der Minister.
Anzeichen für eine mögliche Radikalisierung können sein:
· Personen wenden sich von ihrem Umfeld ab.
· Verhaltensweisen und Aussehen verändern sich.
· Aktivitäten, die bislang normal waren, beispielsweise Besuch einer
Diskothek mit Freunden, werden aufgegeben oder werden als nicht
mehr interessant bewertet.
· Einstellungen zum eigenen bisherigen Leben und zur westlichen
Lebensweise und deren Werte ändern sich und werden auch abfällig
kommentiert.
· Hass auf sogenannte „Ungläubige" und die Bereitschaft, Gewalt
anzuwenden um den „wahren Glauben zu verteidigen".
Zum anonymen, webbasierten Hinweisgebersystem:
Der Datenverkehr erfolgt über anonyme Postfächer, IP-Adressen werden nicht gespeichert. Hinweisgeber können über das System mit der Polizei in Kontakt treten - ihre Anonymität ist jederzeit gewährleistet. Zum System gelangt man über die Internetauftritte der Polizeidienststellen
(www.polizei-bw.de). Das Landeskriminalamt bewertet die eingehenden Hinweise und kann
über das anonyme Postfach bei Bedarf mit dem Hinweisgeber in einen Dialog treten. Notwendig kann dies beispielsweise sein, wenn der Hinweis noch vage ist oder ergänzende Informationen benötigt werden. Sollte sich ein Verdachtsfall konkretisieren, wird die örtlich zuständige Polizeidienststelle
mit den weiteren Ermittlungen beauftragt. In besonderen Fällen
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