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Berlin:

Grütters unterzeichnet deutsch-niederländisches Filmabkommen

Stand: 09.02.15 15:13 Uhr

Die Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, hat am Samstag gemeinsam mit dem Vertreter des Auswärtigen Amts, Andreas Görgen und ihrer niederländischen Amtskollegin Mariette Bussemaker am Rande der Berlinale ein deutsch-niederländisches Filmabkommen unterzeichnet.

Kulturstaatsministerin Monika Grütters erklärte vorab, dass sie sich von dem ersten deutsch-niederländischen Filmabkommen mir kulturpolitisch eine deutliche Bereicherung für die Filmkunst in beiden Ländern verspreche. Es werde künftig einfacher, gemeinsame Filmprojekte zu realisieren - mit höheren Produktionsbudgets und einer besseren Verbreitung der Filme. Mit dem Abkommen eröffneten sich neue künstlerische Möglichkeiten, auch deshalb, weil deutsche und niederländische Filmemacher auf ihren jeweiligen Stärken in den unterschiedlichen Genres aufbauen könnetn. Von der Unterzeichnung des Filmabkommens könnten die ohnehin sehr intensiven kulturellen Beziehungen mit den Niederlanden nur profitieren, so Grütters.

Vor der Unterzeichnung des bilateralen Filmabkommens ist Kulturstaatsministerin Monika Grütters im Bundeskanzleramt mit der niederländischen Ministerin für Bildung, Kultur und Wissenschaft, Mariette Bussemaker, zu einem Gespräch zusammen getroffen. Themen der Unterredung waren neben dem geplanten Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA auch die EU-Bestimmungen hinsichtlich der Mehrwertsteuer für E-Books, E-Zeitungen und E-Zeitschriften, des Urheberrechts und der audiovisuellen Mediendienste.

Auf der diesjährigen Berlinale laufen 14 Filme mit niederländischer Beteiligung. An vier dieser Filme sind deutsche Koproduzenten als Partner beteiligt. Das deutsch-niederländische Filmabkommen bildet den rechtlichen Rahmen für die Zusammenarbeit von Produzenten aus Deutschland und den Niederlanden: Filme, die gemeinsam von deutschen und niederländischen Koproduzenten hergestellt werden, werden nach dem Abkommen wie nationale Filme behandelt. Damit ermöglicht das Abkommen deutschen und niederländischen Koproduzenten den Zugang zu den jeweiligen nationalen Fördermitteln.

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