Vor der Unterzeichnung des bilateralen Filmabkommens ist Kulturstaatsministerin Monika Grütters im Bundeskanzleramt mit der niederländischen Ministerin für Bildung, Kultur und Wissenschaft, Mariette Bussemaker, zu einem Gespräch zusammen getroffen. Themen der Unterredung waren neben dem geplanten Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA auch die EU-Bestimmungen hinsichtlich der Mehrwertsteuer für E-Books, E-Zeitungen und E-Zeitschriften, des Urheberrechts und der audiovisuellen Mediendienste.
Auf der diesjährigen Berlinale laufen 14 Filme mit niederländischer Beteiligung. An vier dieser Filme sind deutsche Koproduzenten als Partner beteiligt. Das deutsch-niederländische Filmabkommen bildet den rechtlichen Rahmen für die Zusammenarbeit von Produzenten aus Deutschland und den Niederlanden: Filme, die gemeinsam von deutschen und niederländischen Koproduzenten hergestellt werden, werden nach dem Abkommen wie nationale Filme behandelt. Damit ermöglicht das Abkommen deutschen und niederländischen Koproduzenten den Zugang zu den jeweiligen nationalen Fördermitteln.
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