Haußmann forderte, deshalb einen Nachweis dass der vorgeschlagene Weg der wirtschaftlichere für das Land sei und nicht ein milliardenschweres Denkmal geschaffen werde. Es müsse eine Anhörung von Experten geben. Denn durch die Landesanstalt solle das Land unbeschränkt haften, nur auf den ersten Blick sei von 3,5 Milliarden Euro die Rede.
Das Land werde Eigentümer von Schienenfahrzeugen, mit allen Konsequenzen für das erforderliche Know-how und die Gefahr, dass nach Auslaufen von Verkehrsverträgen die Fahrzeuge förmlich auf dem Hof stünden. Es werde nicht hinreichend begründet, warum es eine neue Landesanstalt brauche und es nicht auch in vorhandenen Strukturen gehe. Es heiße lapidar, man wolle einen allenfalls kleinen Personalkörper, stelle aber gleich einen Blankoscheck aus, dass es einen oder mehrere Geschäftsführer geben solle. Die kalkulierten Kosten von 500.000 Euro für die Landesanstalt würden desweiteren nirgends begründet. Zentrale Sachverhalte - um nicht zu sagen: alles was entscheidend sei -werde einer Satzung vorbehalten, die sich die Anstalt selbst in Abstimmung mit dem Ministerium geben dürfe. Der Eindruck des Hopplahopp werde dadurch verstärkt, dass es kein Anhörungsverfahren gegeben habe. Es wäre schon spannend, z.B. die Auffassung des Rechnungshofs, von KCW, vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen oder die Erfahrungen aus den Ländern, die anscheinend ähnliche oder gleiche Modelle verfolgen, zu hören, so Haußmann. Fraglich ist auch, ob das Modell nun in allen Netzen angeboten werden solle und warum Kapitaldienstgarantien wohl nicht mehr sonderlich hoch im Kurs stünden.
Diese Garantien des Landes könnten schließlich ein probates Mittel sein, für gleiche Wettbewerbsbedingungen zu sorgen, ohne dass das Land selbst Eisenbahn spielen und neue Strukturen aufbauen müsse, erklärte Haußmann.
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