Berlin:
6. Februar: Internationaler Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung
Stand: 06.02.15 11:05 Uhr
Die grausame Praktik der weiblichen Genitalverstümmelung zählt zu den drängendsten Menschenrechtsverletzungen unserer Zeit. Jedes Jahr sind weltweit rund 3 Millionen Mädchen und Frauen in Gefahr, an ihren Genitalien beschnitten zu werden. Rund 125 Millionen haben diesen Eingriff bereits erlitten. Auch in Deutschland sind mehrere tausend Mädchen gefährdet, Opfer von weiblicher Genitalverstümmelung zu werden.Anlässlich des Internationalen Tages gegen weibliche Genitalverstümmelung am 6. Februar erklärte die Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF) Elke Ferner, dass gefährdete Frauen wirksameren Schutz und bessere Betreuungsangebote bräuchten.
Häufig erfolgt das Beschneidungsritual an in Deutschland lebenden Migrantinnen bei einem Urlaub der Familie im Herkunftsland. Die Mehrzahl der Fälle dieser so genannten „Ferienbeschneidung" seien durch das deutsche Strafrecht – auch durch den 2013 neu eingeführten Straftatbestand „Verstümmelung weiblicher Genitalien" (§ 216 Strafgesetzbuch) – nicht gedeckt, so Elke Ferner.
Frauen und Mädchen müssten vor weiblicher Genitalverstümmelung und ihren Folgen wirksam geschützt werden – und zwar in Deutschland und weltweit. Der neue Straftatbestand der Genitalverstümmelung in § 226a StGB müsse daher dringend auf Auslandstaaten ausgeweitet werden. Darüber hinaus forderten die SPD-Frauen den Ausbau bestehender Betreuungsangebote für Opfer und potenzielle Opfer und eine intensivere Zusammenarbeit mit den Menschen in den Communities. Im Rahmen der internationalen Entwicklungszusammenarbeit müsse die weibliche Genitalverstümmelung weiterhin konsequent thematisiert werden und Projekte, die der Abschaffung solcher Praktiken sowie der beruflichen Umorientierung gewerbsmäßiger „Beschneiderinnen" dienten, auch künftig vorrangig gefördert werden.
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