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Stuttgart:

Gesetzlicher Bildungsurlaub entschärft - Arbeitgeber hocherfreut

Stand: 04.02.15 13:46 Uhr

Die Arbeitgeber Baden-Württemberg haben die weitere Entschärfung des geplanten gesetzlichen Bildungsurlaubs (Bildungszeitgesetz) im Land begrüßt. Mit verschiedenen sinnvollen Ausnahmen wie einer erweiterten Überforderungsklausel trage der Gesetzentwurf dem nun Rechnung : Am Ende habe aber leider der Mut zum letzten konsequenten Schritt gefehlt, auf dieses unnötige Gesetz komplett zu verzichten, so Dulger weiter.

Man habe immer auf die Belastungen hingewiesen, die den Unternehmen durch dieses Gesetz entstehen würden, sagte Dr. Rainer Dulger, Präsident der Arbeitgeber Baden-Württemberg, am Montag in Stuttgart. 

Der intensive und geschlossene Widerstand der gesamten baden-württembergischen Wirtschaft habe einen maßgeblichen Beitrag dazu geleistet, die negativen Auswirkungen des Gesetzes zu begrenzen, sagte Dulger. Als Beispiele führte er die Beschränkung des Urlaubsanspruchs auf maximal zehn Prozent der Beschäftigten eines Betriebes an, die Überforderungsklauseln für Kleinbetriebe mit weniger als zehn Mitarbeitern, bei denen nun Auszubildende nicht mitgezählt werden sollen, und dass nicht genommener Bildungsurlaub verfällt, also nicht aufs Folgejahr übertragen werden kann.

Weiter gelte der Anspruch auf fünf Tage bezahlten Bildungsurlaub für Azubis und Studierende der Dualen Hochschule nicht pro Jahr, sondern für die gesamte Ausbildungszeit, was ebenfalls in die richtige Richtung gehe, sagte Dulger: Konsequent wäre es aber gewesen, für diesen Personenkreis überhaupt keinen Bildungsurlaub vorzusehen. Denn es ergebe keinen Sinn, Menschen in der Ausbildung für Weiterbildungszwecke zu beurlauben.

Der Landesarbeitgeberpräsident appellierte an die Abgeordneten des Landtags, im weiteren Gesetzgebungsverfahren keine weiteren Belastungen für die Unternehmen zuzulassen. Auch sei es wichtig, dass Weiterbildung, die in den Betrieben stattfinde, auf die Bildungsurlaubsansprüche angerechnet werden könnten, wie dies im Gesetzentwurf vorgesehen sei. Wenn mit diesem Gesetz funktionierende Strukturen der Weiterbildung, etwa über Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder auch über individuelle Absprachen beschädigt werden würden, wäre dies besonders fatal, sagte Dulger: Hierauf müss bei der Umsetzung des Gesetzes besonders geachtet werden.

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