Die Einführung der elektronischen Akte geht einher mit der Etablierung des verbindlichen elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten. Stickelberger betonte, dass diese Entwicklung auch für die Zukunft eine moderne, bürgernahe und leistungsfähige Justiz in Baden-Württemberg sichere. Ab dem 1. Januar 2018 könnten die rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürger - wenn sie wollen - ihre Schreiben rein elektronisch mit rechtsverbindlicher Wirkung an die Gerichte senden. Unsere elektronische Akte stelle dann sicher, dass diese digitale Post auch innerhalb des Gerichts papierlos am Computer bearbeitet werde. Hierdurch könnten Verfahrensabläufe beschleunigt und die Akteneinsicht schneller und komfortabler gestaltet werden, sagte der Minister. Durch moderne Verschlüsselungsverfahren sei dabei stets ein umfassender Datenschutz sichergestellt. Stickelberger wies in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass auf Initiative von Baden-Württemberg derzeit ein bundeseinheitliches System zur elektronischen Akteneinsicht geplant werde.
Die Pilotierung der elektronischen Akte soll bereits Ende dieses Jahres an ausgewählten Gerichten starten. Neben den dort erzielten Erfahrungen fließen auch Anregungen und Ideen eines Praxisbeirats aus Justizbeschäftigten aller Fachbereiche und Laufbahnen in die weitere Entwicklung ein. Da PDV-Systeme GmbH mit dem Fraunhofer-Institut für Offene Kommunikationssysteme in Berlin zusammenarbeitet, können außerdem neueste wissenschaftliche Erkenntnisse im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie fruchtbar gemacht werden. Die flächendeckende Ausstattung der Justiz ist ab dem Jahr 2017 vorgesehen.
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