Europa:
TTIP: Rosemann fordert mehr Sachlichkeit
Stand: 03.02.15 14:15 Uhr
Der Tübinger SPD-Bundestagsabgeordnete Martin Rosemann hat zu mehr Sachlichkeit bei der Diskussion um die transatlantischen Freihandelsabkommen aufgerufen. Die Sorgen in der Bevölkerung müssten ernst genommen werden, gerade deshalb müssten sowohl das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen CETA als auch das Freihandelsabkommen der EU mit den USA (TTIP) umfassend und kritisch überprüft werden müsste. Es sei aber genauso unangebracht, wenn mit Unwahrheiten und falschen Behauptungen Ängste in der Bevölkerung geschürt würden.
Rosemann bezeichnete in diesem Zusammenhang die Behauptungen des Grünen- Bundestagsabgeordneten Chris Kühn als falsch, durch CETA würde der Schutz von Herkunftsangaben aufgeweicht. Die über 3.000 geschützten Herkunftsangaben würden durch CETA nicht angegriffen. Die Rechtslage werde keineswegs aufgeweicht, sondern sogar noch verschärft, so Martin Rosemann. Bisher könne ein kanadisches Unternehmen im eigenen Land beispielsweise Schwarzwälder Schinken verkaufen, der nichts mit der hier geschützten Marke zu tun habe. Wenn es dasselbe Produkt jedoch in der EU verkaufen wolle, müsste es die nach EU-Recht geltenden Kriterien einhalten. Mit den bei CETA getroffenen Regelungen könnte das Unternehmen auch in Kanada nicht mehr alles Mögliche als Schwarzwälder Schinken verkaufen. Auch das dort verkaufte Produkt müsste dann den Kriterien des EU-Herkunftsschutzes genügen, so Rosemann.
Auch durch das vorliegende Abkommen mit Kanada (CETA) würde sich in Sachen Gentechnik nichts ändern. Der bisher ausgehandelte Text des CETA verweise ausdrücklich auf die international geltenden WTO-Regeln zum Handel mit tierischen und pflanzlichen Produkten, so Rosemann. Diese Regeln wurden in einem multilateralen Abkommen festgelegt und gelten seit 1994. Mit diesen Regeln seien die hohen Standards innerhalb der EU vereinbar und daran ändere sich durch CETA nichts, betonte Rosemann.
Da bei TTIP bisher erst für 9 von 25 geplanten Kapiteln konsolidierte Texte vorlägen und die bisher nicht öffentlich zugänglich seien, sollte man mit Aussagen über den Inhalt sehr vorsichtig umgehen. Vielmehr solle man klare Anforderungen formulieren und diese dann kritisch anhand des vorliegenden Textes überprüfen, riet Rosemann.
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