Handlungsempfehlungen der Bundesapothekerkammer
Wie Focus Online berichtet, sollen Frauen die „Pille danach" ab Mitte März ohne Rezept in der Apotheke bekommen können. Gesundheitsminister Gröhe habe eine rasche nationale Regelung zugesichert, nach der Freigabe durch die EU-Kommission. Die EU-Entscheidung muss erst in deutsches Recht überführt werden. Sie ist grundsätzlich auch für Deutschland bindend.
Die Bundesapothekerkammer begrüßte die Entscheidung der EU-Kommission ausdrücklich, dass die 'Pille danach' mit dem Wirkstoff Ulipristal in Zukunft in der gesamten EU ohne Rezept erhältlich sein wird. Damit folge sie der wissenschaftlichen Empfehlung der Sachverständigen, wonach das Risiko der Anwendung keine ärztliche Verschreibung erfordere.
Die Wirkung der 'Pille danach' ist umso sicherer, je früher sie im Notfall eingenommen wird. "Ohne Rezeptpflicht könnten wir den Frauen noch schneller weiterhelfen. In den wohnortnahen Apotheken mit ihrem niedrigschwelligen und flächendeckenden Nacht- und Notdienst erhalten Frauen die 'Pille danach' umgehend", sagte Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer. "Die Apotheker werden zur rezeptfreien 'Pille danach' kompetent beraten, um die größtmögliche Arzneimittelsicherheit zu gewährleisten und Missbrauch zu verhindern."
Die 'Pille danach' ist für den Notfall gedacht und kann andere Verhütungsmethoden nicht ersetzen. Notfallverhütungsmittel mit Ulipristal können bis zu 120 Stunden nach dem ungeschützten Sex bzw. dem Versagen anderer Verhütungsmittel eingenommen werden. Je früher die 'Pille danach' eingenommen wird, desto zuverlässiger wirkt sie. Sie bietet aber ebenso wie andere Verhütungsmittel keinen 100prozentigen Schutz vor einer Schwangerschaft.
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