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Berlin:

Caritas fordert eine Kindergrundsicherung - Kinder müssen auch ohne Harzt IV großgezogen werden

Stand: 29.01.15 23:37 Uhr

Anlässlich der heutigen Verabschiedung des Existenzminimumberichts im Kabinett forderte Caritas-Präsident Peter Neher eine Kindergrundsicherung. Die Entscheidung für Kinder dürfe nicht dazu führen, dass Familien zur Sicherung ihrer Existenz auf Hartz IV angewiesen seien, sagte Peter Neher. Familien mit geringem Einkommen und Alleinerziehende müssten finanziell gestärkt werden, forderte Neher weiter .

 Aus Sicht des Deutschen Caritasverbandes (DCV) sei der Kinderzuschlag ein wirksames Instrument, um die Existenz von Familien und Kindern zu sichern. Doch noch immer würden zu wenige Familien von dieser Leistung profitieren. Die Einkommensgrenzen, innerhalb derer der Kinderzuschlag gezahlt werde, seien zu eng gefasst.. Um arme Familien besser zu unterstützen, fordere der DCV daher, den Kinderzuschlag zu einer einkommensabhängigen Kindergrundsicherung auszubauen, so Neher.

Der DCV habe hierzu konkrete Vorschläge erarbeitet. Deren Umsetzung würde dazu führen, dass mehr Familien vom Kinderzuschlag profitieren würdenund die verdeckte Armut von Familien gelindert wird. Auch das Hin- und Herschieben von Familien zwischen Jobcenter und Familienkasse könnte damit  beendet werden. Mindestens 113.000 Familien mehr als heute würden dann vom Kinderzuschlag profitieren. Dies würde nach Schätzungen der Caritas etwa 168 Millionen Euro mehr im Jahr kosten. Auch für Alleinerziehende wäre es eine deutliche Verbesserung: rund 38 Prozent mehr als heute hätten dann Anspruch auf den Kinderzuschlag.

Eine einkommensabhängige Kindergrundsicherung wäre ein wichtiger Schritte, um Familien zu stärken, betonte  Neher. Auch würde der Wegfall der derzeitigen starren Höchsteinkommensgrenze – wie von der Caritas gefordert – sich für Familien und die Kinder lohnen.
Nach aktuellem Stand verliert eine Familie sofort den Anspruch auf den Kinderzuschlag, wenn sie nur wenige Euro über der Höchsteinkommensgrenze verdient. Das bedeutet, dass das Einkommen in den betroffenen Familien trotz eines höheren Verdienstes sinkt.

Information zum Kinderzuschlag: Der Kinderzuschlag steht jenen Familien zu, deren Einkommen zur Deckung des elterlichen Bedarfs, nicht aber für das Existenzminimum des Kindes reicht. Er beträgt für jedes Kind bis zu 140 Euro monatlich. Er wird nur dann zusätzlich zum Kindergeld ausgezahlt, wenn dadurch der Bedarf der Familie gedeckt und der Bezug von Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld vermieden werden kann. Andernfalls wird die Familie auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende verwiesen.

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