Häftlinge hinter Gitter | Bildquelle: RTF.1

Stuttgart:

Justizministerium: Kein Mindestlohn für Häftlinge

Stand: 29.01.15 16:24 Uhr

Gefangene in Baden-Württemberg können nicht mit dem Mindestlohn rechnen. Die Arbeit und Ausbildung von Gefangenen diene der beruflichen Wiedereingliederung, so ein Sprecher des Justizministeriums zum SWR. Gefangene fielen damit nicht unter das Mindestlohngesetz, das seit Januar greift.

Die Arbeit der Gefangenen sei auch nicht mit einer Beschäftigung in Freiheit vergleichbar. Je nach Vergütungsstufe bekämen die baden-württembergischen Häftlinge – laut Justizministerium - zwischen neun und 15 Euro pro Tag. Einen Mindestlohn hatte ein Gefangener in Berlin 2014 gefordert – und einen entsprechenden Verein als Interessenvertretung gegründet.
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