Aufgrund mehrerer, bei der Staatsanwaltschaft Tübingen eingegangener Strafanzeigen und der bisherigen Ermittlungen besteht der Anfangsverdacht, dass es im Zusammenhang mit zurückliegenden Versuchen an Affen zu zwei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz gekommen sein soll, weshalb die Staatsanwaltschaft Tübingen einen Durchsuchungsbeschluss für die Institutsräume erwirkt hatte.
Bei der Durchsuchung wurden umfangreiche Unterlagen und Aufzeichnungen sichergestellt. Diese sollen Aufschluss über die genauen Versuchsabläufe und die jeweiligen Verantwortlichkeiten geben unbedürfen einer weiteren, detaillierten Auswertung. Wann die Auswertung abgeschlossen sein wird, kann nicht vorausgesagt werden.
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