Ein weiteres wichtiges Thema ist nach Ansicht des ADAC die Frage, ob die Promillegrenze für Radfahrer gesenkt werden soll. Zuletzt wurde vermehrt Kritik am geltenden Alkohol-Grenzwert für Radfahrer laut, den der Bundesgerichtshof vor etwa 30 Jahren auf Grundlage wissenschaftlicher Untersuchungen auf 1,6 Promille festgelegt hatte. Neuere Untersuchungen zeigen jedoch, dass bereits ab 1,1 Promille alkoholbedingte Ausfallerscheinungen mit Fahrfehlern stark zunehmen. Sollten diese Ergebnisse in weitergehenden Untersuchungen bestätigt werden, müsste nach Ansicht des ADAC der Gesetzgeber aktiv werden und einen eigenen Bußgeldtatbestand für Radfahrer schaffen. Mit einer entsprechenden gesetzlichen Regelung würde nach Ansicht des Clubs deutlich gemacht, dass auch stark alkoholisiertes Radfahren erhebliche Gefahren mit sich bringt.
Beim 53. Deutschen Verkehrsgerichtstag treffen sich vom 28. bis 30. Januar etwa 2 000 Juristen und Fachleute aus Ministerien, Verbänden und Behörden in Goslar, um verkehrs- und versicherungsrechtliche Probleme zu diskutieren. Ergebnisse und Empfehlungen des Verkehrsgerichtstags bleiben für den Gesetzgeber unverbindlich, sie fließen jedoch häufig in die aktuelle Gesetzgebung ein.
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