Als zweiten Kritikpunkt am grün-roten Gesetzentwurf nannte der FDP-Abgeordnete die Ausweitung der Pflichtanteilsregelung auf Nichtwohngebäude: Die bisherige Unterscheidung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden sei nicht nur in der Praxis sinnvoll, da ein Wohnhaus und ein Supermarkt eben einen grundverschiedenen Wärmebedarf hätten, so Glück. Dieses eindeutige Unterscheidungsmerkmal habe vielmehr auch in hohem Maße zur Rechtsklarheit und Rechtssicherheit beigetragen. Die unzähligen Ausnahmeregelungen, die der grün-rote Novellierungsentwurf nun enthalte, sprächen an dieser Stelle ja für sich.
Die im Gesetzesentwurf vorgesehene Einführung des gebäudeindividuellen Sanierungsfahrplans, also eine Masterplans für die energetische Sanierung eines Hauses, begrüßte Andreas Glück hingegen im Grundsatz. Es könne jedoch nicht sein, dass die grün-rote Landesregierung dieses Instrument erst in einer späteren Verordnung konkretisiere. Hier versuche Grün-Rot wieder einmal die Rechte des Parlaments durch eine Ermächtigungsregelung zu umgehen. Die FDP lehnen dieses Vorgehen entschieden ab, sagte Glück.
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