Fahrradfahrer | Bildquelle: pixabay.com

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Promillegrenze für Radfahrer: Verkehrsgerichtstag diskutiert Senkung

Stand: 28.01.15 12:57 Uhr

Der 53. Verkehrsgerichtstag in Goslar diskutiert ab heute unter anderem die Frage, ob die Promillegrenze für Radfahrer gesenkt werden soll. Zuletzt wurde vermehrt Kritik am geltenden Alkohol-Grenzwert für Radfahrer laut, den der Bundesgerichtshof vor etwa 30 Jahren auf Grundlage wissenschaftlicher Untersuchungen auf 1,6 Promille festgelegt hatte. Neuere Untersuchungen zeigen laut ADAC jedoch, dass bereits ab 1,1 Promille alkoholbedingte Ausfallerscheinungen mit Fahrfehlern stark zunehmen.

Sollten diese Ergebnisse in weitergehenden Untersuchungen bestätigt werden, müsste nach Ansicht des ADAC der Gesetzgeber aktiv werden und einen eigenen Bußgeldtatbestand für Radfahrer schaffen. Mit einer entsprechenden gesetzlichen Regelung würde nach Ansicht des Clubs deutlich gemacht, dass auch stark alkoholisiertes Radfahren erhebliche Gefahren mit sich bringt.

"Mehr 1 Promille überschreiten die Grenzen des gesellschaftlich akzeptierten Trinkens", schreibt der Rechtsreferent des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs ADFC in einem Beitrag auf der Homepage des Vereins. Ab diesem Grad der Alkoholisierung lasse die Entscheidungsfähigkeit nach, das Trinkverhalten zu steuern oder das Fahrrad stehen zu lassen. Das Unfallrisiko vervielfache sich; die Unfallfolgen sind schwerer, weil Schutzreflexe verzögert einsetzen. So kommt der ADFC-Experte zu dem Schluss: "Auch wenn die rechtlichen Folgen jeweils unterschiedlich sind - 1,1 Promille wären ein klarer und eindeutiger Grenzwert, ab dem man weder Auto noch Fahrrad fahren darf."

Beim 53. Deutschen Verkehrsgerichtstag treffen sich vom 28. bis 30. Januar etwa 2 000 Juristen und Fachleute aus Ministerien, Verbänden und Behörden in Goslar, um verkehrs- und versicherungsrechtliche Probleme zu diskutieren. Ergebnisse und Empfehlungen des Verkehrsgerichtstags bleiben für den Gesetzgeber unverbindlich, sie fließen jedoch häufig in die aktuelle Gesetzgebung ein.

Weiteres wichtiges Thema beim Verkehrsgerichtstag: Die technischen Entwicklungen und rechtlichen Rahmenbedingungen für das automatisierte Fahren. Aus ADAC Sicht muss insbesondere geklärt werden, ob der Fahrer explizit von der Überwachung des fahrenden Autos entbunden werden kann, etwa um sich anderen Tätigkeiten zuzuwenden. Offenbar ist das selbstfahrende Auto bei den Autofahrern aber gar nicht so beliebt - ergab diese Umfrage der Auto Zeitung. Die Mehrheit der Fahrer traut der Technik noch nicht.

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