Vorsicht beim Fahren mit voller Ladung
"Wer mit einem voll beladenen Fahrzeug unterwegs ist, sollte seine Fahrweise entsprechend anpassen. Denn zusätzliches Gewicht verändert die Fahreigenschaften des Wagens teilweise stark", sagt Frank Bärnhof, Kfz-Versicherungsexperte von CosmosDirekt. "Insbesondere in Kurven und beim Beschleunigen oder Bremsen auf der Autobahn ist deshalb erhöhte Aufmerksamkeit geboten."
Richtig beladen - so geht's!
Wer richtig packt, fährt sicherer: Schweres Gepäck deshalb möglichst im Kofferraum verstauen, am besten direkt hinter der Sitzbank - so bleibt der tiefe Schwerpunkt des Autos erhalten. Autofahrer sollten trotz aller Koffer und Gepäckstücke die volle Sicht auf den Verkehr vor und hinter sich haben. Ein Trenngitter zwischen Koffer- und Innenraum verhindert, dass Gepäckstücke bei einer Vollbremsung nach vorne fallen. Verbandskasten, Warndreieck und Warnweste sollten so verstaut sein, dass sie bei Bedarf gut erreichbar sind.
Dachbox - sicherer Ort für Snowboard und Skier
In einer Dachbox ist sperriges Gepäck wie Skier, Snowboards oder Winterkleidung gut aufgehoben. Wichtig: Das Equipment in der Box befestigen sowie auf das zulässige Höchstgewicht achten! Autofahrer sollten den Reifendruck des Fahrzeugs an das zusätzliche Gewicht anpassen und überprüfen, ob die Dachreling fest montiert ist.
Kfz-Haftpflicht greift bei Unfall durch herabfallendes Gepäck
Fällt eine Dachbox trotz aller Vorsichtsmaßnahmen bei voller Fahrt herunter, kann das für das eigene Fahrzeug, die Insassen oder andere Verkehrsteilnehmer gefährlich werden. Doch auch wenn der Vorfall glimpflich verläuft und nur eine Delle im Auto zurückbleibt, trübt dies die Urlaubsfreude und der Schaden muss dann erst einmal aufgenommen und protokolliert werden: Im Falle eines Personen- oder Sachschadens springt in der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers ein, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer zu Schaden kommt. Anders sieht es bei Kratzern und Beulen am eigenen Wagen aus: Die Vollkaskoversicherung des Autofahrers ist nicht in der Pflicht, da die Ursache nicht auf eine Fremdeinwirkung zurückzuführen ist.
Quelle: www.cosmosdirekt.de/versicherungstipp-auto-beladen
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