Ab 1958 folgte eine mehrjährige Abordnung an die Bundesanwaltschaft, bevor er im Jahr 1963 in den richterlichen Dienst zunächst am Landgericht und später am Oberlandesgericht Karlsruhe zurückkehrte. In den Jahren 1965 bis 1968 war Ernst Träger wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bundesverfassungsgericht. Anschließend war er bei der Bundesanwaltschaft tätig, wo er 1972 zum Bundesanwalt ernannt wurde. Im Jahr 1976 erfolgte seine Ernennung zum Richter am Bundesgerichtshof.
Am 14. Oktober 1977 wurde Ernst Träger zum Richter des Bundesverfassungsgerichts gewählt. Dem Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts gehörte er vom 2. November 1977 bis zum 28. November 1989 an. Als Berichterstatter bereitete er eine Reihe von bedeutenden Senatsentscheidungen vor, unter anderem im Staatskirchenrecht, im Beamtenrecht, im Strafrecht und im Strafverfahrensrecht.
In Anerkennung seiner besonderen Verdienste wurde ihm 1989 das Große Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Papst Johannes Paul II. verlieh ihm 1990 das Komturkreuz mit Stern des Gregoriusordens.
Zuletzt lebte Ernst Träger in Waldbronn bei Karlsruhe.
Bewölkt 0 / 2° C Luftfeuchte: 82% |
Bewölkt 3 / 4° C Luftfeuchte: 79% |
Heiter 0 / 0° C Luftfeuchte: 91% |