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Berlin / Stuttgart:

NABU-Chef Baumann entsetzt: "Kartellamt ist wie die Axt im Walde" - Online-Petition gestartet

Stand: 26.01.15 15:09 Uhr

26.01.2015. Der NABU ist über den Bericht des Forstministeriums entsetzt, wonach das Bundeskartellamt ohne Rücksicht auf die ökologischen Folgen für den Wald die bewährte baden-württembergische Forstverwaltung zerschlagen möchte. Das Kartellamt schrecke dabei "anscheinend auch nicht vor einem Foulspiel" zurück. Die Ankündigung des Landes, gegen die erwartete Entscheidung des Bundeskartellamts vorzugehen, begrüßt der NABU-Landesvorsitzende Andre Baumann ausdrücklich: "Es ist ein starkes Zeichen, dass die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände an einem Strang in dieselbe Richtung ziehen." Der Nabu hat jetzt eine Online-Petition gegen das Vorhaben des Kartellamtes gestartet.

Der NABU habe zwischenzeitlich gehofft, dass ein Kompromiss gefunden werden könne. Doch offensichtlich spielten die Kartellwächter ein doppeltes Spiel.

„Auch wenn es für die Kartellwächter schwer verständlich zu sein scheint: Wald ist etwas anderes als Dosenbier oder Wurstwaren. Das Bundeskartellamt hat beim Kartellverfahren gegen das Land Maß und Mitte verloren", sagt der NABU-Landeschef. Das Einheitsforstamt sichere vergleichsweise hohe ökologische Standards, nicht nur im Staatswald sondern auch auf dem Rest der Waldfläche.

„Das Bundeskartellamt muss wie jede andere Behörde in Deutschland den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit des Verwaltungshandelns berücksichtigen und nach rechts und links schauen. Aber das Kartellamt verhält sich wie die sprichwörtliche Axt im Walde", betont Baumann. Der NABU Baden-Württemberg hält an seiner Forderung gegenüber dem Bundeskartellamt fest, bei seiner Entscheidung auch gesellschaftliche und naturschutzfachliche Aspekte zu berücksichtigen. Eine komplette Zerschlagung des Einheitsforstamts und damit verbundene mögliche Absenkungen von Bewirtschaftungsstandards im Nichtstaatswald können nach Ansicht des NABU nicht gewollt sein.

Der NABU Baden-Württemberg hatte sich bereits im vergangenen Jahr mit einer Petition an den Bundestag gewandt, mit gesetzlichen Initiativen eine Zerschlagung der baden-württembergischen Forstverwaltung in letzter Minute zu verhindern. Obwohl es auf Bundesebene erfreuliche Vorstöße für eine Änderung im Bundeswaldgesetz gebe, habe das Kartellamt nun erklärt, dass Änderungen des Bundeswaldgesetzes nicht berücksichtigt würden. „Es ist schon ein dicker Hund, dass sich das Kartellamt über den Bundestag stellen möchte", sagt der NABU-Landeschef. Der NABU Baden-Württemberg fordert die Bundesregierung auf, die Kompetenzen des Bundeskartellamts zu überprüfen und das Kartellamt notfalls an die Leine zu legen.

Für den NABU ist ein wichtiger Punkt, dass das Bundeskartellamt weiterhin das so genannte Auszeichnen der Bäume vor Hiebsmaßnahmen durch staatliche Försterinnen und Förster als Problem ansieht. „Das Auszeichnen der Bäume ist das wichtigste Instrument des Waldbaus und damit des Waldnaturschutzes", sagt Baumann. Dabei werde festgelegt, wie der Lebensraum Wald nach Hiebsmaßnahmen aussehe und welche Tier- und Pflanzenarten zukünftig darin vorkommen könnten. „Dass beim Auszeichnen auch verkaufbare Holzsortimente anfallen, ist halt so. Hier muss sich das Kartellamt bewegen oder bewegt werden", fordert Baumann.

Link zur Petition des NABU:

http://baden-wuerttemberg.nabu.de/themen/wald/wald/forstpolitik/16636.html

 

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