Unterhalb von 3000 Metern Tiefe, wo ein Großteil der Reserven liegt, werde das gefährliche Schiefergasfracking ausdrücklich erlaubt", erklärt Franziska Buch, Referentin für Energie und Klima am Umweltinstitut.. Gleichzeitig gebe die Regierung zu, dass die Abgrenzung bei 3000 Metern willkürlich gezogen worden sei, da keine wissenschaftlichen Studien existieren würden, die Bohrungen unterhalb dieser Grenze für unbedenklich erklären.
Das Umweltinstitut kritisiert weiter, dass Fracking zur Ausbeutung von Tight Gas aus Sandgestein in allen Tiefen erlaubt wird. Von der generellen Erlaubnis sollen nur wenige Gebiete ausgenommen werden, etwa Wasserschutz- und Heilquellengebiete sowie Naturschutzgebiete und Nationalparks. Fracking in Sandgestein soll jedoch sogar innerhalb von Natura 2000-Schutzgebieten genehmigt werden. Nach den Entwürfen ist Fracking auf über 80 Prozent des Bundesgebiets möglich. Auch die Verpressung von giftigem Lagerstättenwasser in den Untergrund, die zu Erdbeben und Grundwasserverseuchung führen kann, wird nicht verhindert.
Um Umweltauswirkungen wie das Austreten von giftigem Lagerstättenwasser, klimaschädliche Methanemissionen und enormen Wasser- und Flächenverbrauch zu verhindern, brauche es ein generelles bundesweites Frackingverbot, das auch im Bundesberggesetz verankert werden müsse, fordert Franziska Buch. Ein Gutachten im Auftrag der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags kam bereits 2011 zu dem Schluss, dass der Gesetzgeber ein solches Verbot erlassen kann. Energie- und klimapolitisch sei die Erlaubnis von Fracking nämlich ein großer Fehler, so Buch weiter. Anstatt die Energiewende und damit eine saubere, sichere und kostengünstige Energieversorgung voranzutreiben, werde so auf Jahrzehnte hinaus das fossile Energiesystem zementiert.
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