Das teilte die erste Staatsanwältin Krauth in einer Presse-Info mit.Der Angeschuldigte war am 30.09.2010 als damaliger Polizeipräsident für den polizeilichen Einsatz zur Räumung des Schlossgartens verantwortlich, durch den die Baumfällarbeiten für das Projekt Stuttgart 21 ermöglicht werden sollten.
In dieser Funktion hatte er eine besondere Überwachungs- und Aufsichtspflicht inne, weil er den Einsatz der Wasserwerfer nach anfänglichem Vorbehalt letztlich freigegeben hatte. Im Laufe des Einsatzes begab sich der Angeschuldigte den Ermittlungen zufolge in den Schlosspark und nahm hierbei Wasserstöße eines Wasserwerfers in Richtung der Demonstranten wahr, die mit hohem Druck auf die Planen der Demonstranten trafen.
In der Folge unterließ er es jedoch pflichtwidrig, bei den Einsatzabschnittsleitern, dem Staffelführer oder den Wasserwerferbesatzungen darauf hinzuwirken, dass bei Abgabe von Wasserstößen keine Köpfe getroffen bzw. solche Wasserabgaben vermieden werden, bei denen Köpfe getroffen werden könnten.
Die fehlende Weisung hatte zur Folge, dass weitere Wasserstöße und Wasserstrahle direkt auf die Demonstranten oder in anderer Weise abgegeben wurden, die, nachdem der Angeschuldigte den Einsatzort verlassen hatte, mindestens vier Personen im Kopfbereich trafen und diese verletzten.
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