| Bildquelle:

Nordrhein-Westfalen:

Mitglieder einer terroristischen Vereinigung? Zwei Syrien-Rückkehrer werden angeklagt

Stand: 22.01.15 14:41 Uhr

Nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen reisten die Beschuldigten Mustafa C. und Sebastian B. aus Nordrhein-Westfalen im März und im August 2013 über die Türkei nach Syrien. Dort sollen sie sich dem Kampfverband "Muhajirun halab" ("Auswanderer von Aleppo") angeschlossen haben.Wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen vereinigung müssen sich beide nun vor Gericht verantworten. Beim Angeklagten Mustafa C. steht außerdem der Verdacht der Vorbereitung einer schweren, staatsgefährdenden Gewalttat im Raum


Die "Muhajirun halab" gehörten zunächst der ausländischen terroristischen
Vereinigung "Jaish al Muhajirin wal Ansar" ("Armee der Auswanderer und
Helfer", kurz: JAMWA) an. Nach der Spaltung der JAMWA Ende 2013 schlossen
sich die "Muhajirun halab" dem "Islamischen Staat Irak und Großsyrien"
(ISIG) an. Beide Vereinigungen verfolgen das Ziel, die gegenwärtige syrische
Regierung zu stürzen und einen allein auf islamischem Recht (Scharia)
basierenden Gottesstaat zu errichten.

Die Beschuldigten sind dringend verdächtig, eine Kampfausbildung für den
militanten Jihad durchlaufen und anschließend logistische Aufgaben, wie den
Transport von Verpflegung an die Frontlinie, übernommen zu haben. Mustafa C.
wird zudem vorgeworfen, für die Propaganda innerhalb seiner Kampfgruppe
zuständig gewesen zu sein.
Sebastian B. kehrte Mitte November 2013 nach Deutschland zurück.
Mustafa C. hielt sich auch nach seiner Ausreise im März 2013 wiederholt
vorübergehend in Deutschland auf. Mitte September 2014 kehrte auch er aus
Syrien zurück.

Die Beschuldigten werden spätestens im Laufe des morgigen Tages dem
Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt.

WERBUNG:



Seitenanzeige: