Reutlingen/Neckar-Alb:
Vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung
Stand: 22.01.15 14:06 Uhr
Handwerk-Azubis, die normalerweise zwischen dem ersten Oktober dieses Jahres und dem einunddreißigsten März des kommenden Jahres ihre Lehre beenden würden, können unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig ihre Gesellenprüfung ablegen.
Diese Möglichkeit wird vor allem denjenigen eingeräumt, die sowohl in der Berufsschule, als auch im Betrieb überdurchschnittliche Leistungen erbracht haben und bei der Prüfung achtzehn beziehungsweise vierundzwanzig Monate Ausbildung hinter sich haben. Auszubildende, die sich für die vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung interessieren, können noch bis zum ersten März Anträge bei der Handwerkskammer Reutlingen einreichen.
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