„Rechtliche Hürden bestehen insbesondere mit Blick auf Beschäftigungserlaubnisse und Duldungsdauern immer noch. Hinzu kommt, dass Ausländerbehörden als rechtliche Schlüsselinstitutionen vor Ort teils verschieden handeln", erläutern die Arbeitsmarktforscher ihre Ergebnisse. Auch bei Arbeitsagenturen und berufsschulischen Angeboten zeigten sich Unterschiede.
Rechtliche Voraussetzung für eine duale Ausbildung Geduldeter ist eine Beschäftigungserlaubnis, die von den zuständigen Ausländerbehörden erteilt wird. Bei der entsprechenden Prüfung sind die Behörden bei jungen Geduldeten ohne Personaldokumente meist verpflichtet, Mitwirkung bei der Beschaffung von Papieren einzufordern. Diese Mitwirkung kann etwa darin bestehen, dass sich Geduldete bei ihren Botschaften um neue Personaldokumente bemühen oder dafür im Herkunftsland einen Rechtsbeistand einschalten. Die Forscher haben festgestellt, dass Behörden diesen Prozess in verschiedener Weise begleiten und eine Mitwirkung unterschiedlich anerkennen. Geduldete haben in der Folge regional ungleiche Chancen auf eine Beschäftigungserlaubnis.
Außerdem sind die genehmigten Dauern der Duldungen unterschiedlich lang. Die kürzeste beobachtete Duldung betrug einen und die längste zwölf Monate. „Gemessen an Ausbildungsdauern von etwa drei Jahren ist beides zu kurz", erklären die Forscher.
Unterschiede in der Verwaltungspraxis zeigten sich auch bei Arbeitsagenturen, etwa was das Wissen um die Möglichkeiten der Ausbildung Geduldeter angeht. Teils seien Agenturen unsicher, inwieweit sie zuständig sind und Förderungen in Betracht kommen. Teils gebe es schon spezifische Angebote vor Ort, mit denen Geduldete frühzeitig beraten werden.
Um die Chancen von jungen geduldeten Migranten auf dem Ausbildungsmarkt weiter zu verbessern, empfehlen die Arbeitsmarktforscher dauerhafte Beratungsnetzwerke als Schnittstelle zwischen Geduldeten, Behörden, Schulen und Betrieben. Ein gesicherter Aufenthalt während der Ausbildung würde Auszubildenden wie Betrieben entgegenkommen, so die Forscher.
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