Rülke sagte: „Die Tötung eines Menschen im Maßregelvollzug in Weinsberg vermutlich durch einen anderen Insassen verlangt eine gründliche Untersuchung. Es ist daher gut, dass Polizei und Staatsanwaltschaft bereits tätig geworden sind."
Bei der Aufklärung der Tat sei auch zu prüfen, ob im Umgang mit dem Täter innerhalb des Maßregelvollzuges Fehler gemacht wurden: "Denn wenn ein Mensch auf unnatürliche Weise in der Obhut des Staates stirbt, wurde der Staat seinen Schutzpflichten nicht gerecht. Dies muss die Frage nach Versäumnissen aufwerfen.", so Rülke.
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