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Israel / Palästina / Gaza:

Reisewarnung für den GAZA-Streifen - Auswärtiges Amt: Neue Sicherheitshinweise für Israel & Palästina

Stand: 19.01.15 17:42 Uhr

19.01.2015. Das Auswärtige Amt warnt dringend vor Reisen in den Gaza-Streifen. Insbesondere im Umfeld von Checkpoints seien Auseinandersetzungen nicht auszuschließen. Das Amt warnt auch vor Reisen im Grenzgebiet zu Syrien und Libanon. Außerdem wird geraten, Fahrten entlang der israelisch-ägyptischen Grenze zu vermeiden. Allen Deutschen, die sih dauerhaft oder auch nur vorübergehend in Israel oder den Palästinensischen Gebieten aufhalten, wird empfohlen, sich online auf der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes zu registrieren .

Hier die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes in Auszügen im Wortlaut - Stand 19.01.2015:

"Vor Reisen in den Gazastreifen wird dringend gewarnt.

Im Sommer 2014 kam es zu intensiven militärischen Auseinandersetzungen in und um den Gaza-Streifen. Am 26.08.2014 wurde eine zeitlich unbegrenzte Waffenruhe verkündet, die bisher von allen Konfliktparteien eingehalten wird. Bei Aufenthalten im unmittelbaren Grenzgebiet zum Gaza-Streifen wird dennoch zu erhöhter Vorsicht geraten. Es wird empfohlen, sich vor Ort über die Lage von Schutzräumen und das Verhalten bei Raketenangriffen zu informieren (dazu siehe auch unten).

Seit dem Sommer ist die Sicherheitslage in Jerusalem angespannt. Zuletzt wurden im November 2014 bei einem Anschlag in einer Synagoge vier Personen getötet und mehrere zum Teil schwer verletzt. In Jerusalem und neuralgischen Orten im Westjordanland wie z.B. an Checkpoints, wird zu erhöhter Vorsicht geraten. Mit Zusammenstößen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften ist zu rechnen. Größere Menschenansammlungen sollten gemieden werden. Derzeit wird davon abgeraten, in Jerusalem öffentliche Verkehrsmittel wie Straßenbahn und Linienbusse zu nutzen.

Von Aufenthalten im unmittelbaren Grenzgebiet zu Syrien und Libanon abgeraten.In den vergangenen Monaten haben sich die Spannungen im Grenzgebiet deutlich erhöht und es ist zu mehreren sicherheitsrelevanten Zwischenfällen, zuletzt am 18.1.2015, gekommen.

Ferner wird geraten, Fahrten entlang der israelisch-ägyptischen Grenze zu vermeiden.

Allen Deutschen, die sich - auch nur vorübergehend - in Israel oder den Palästinensischen Gebieten aufhalten, wird empfohlen, sich online auf der Krisenvorsorgeliste zu registrieren (http://service.diplo.de/registrierungav). Für Aufenthalte in Israel ist die zuständige Auslandsvertretung die Botschaft Tel Aviv, für Aufenthalte in den Palästinensischen Gebieten ist die zuständige Auslandsvertretung das Vertretungsbüro Ramallah. Als zuständige Vertretung ist die einzutragen, in deren Amtsbezirk sich die meiste Zeit aufgehalten wird. Amtsbezirk Ramallah: Palästinensische Gebiete, d.h. Westjordanland, Ost-Jerusalem, Gazastreifen (bitte Reisewarnung beachten).

Vor und während der Reise nach Israel und in die Palästinensischen Gebiete wird geraten, sich über aktuelle Entwicklungen zu informieren sowie die Internetseiten der Botschaft in Tel Aviv (Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.tel-aviv.diplo.de ), und des Vertretungsbüros Ramallah (Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.ramallah.diplo.de ) zu konsultieren. Auf den Internetseiten der Botschaft Tel Aviv sind unter der Rubrik „Konsularische Hilfe/Krisenvorsorge" auch Hinweise über das Verhalten bei Raketenangriffen aufgeführt.

Landesspezifische Sicherheitshinweise/Reisewarnung für den Gazastreifen

Die Sicherheitslage in Israel und den Palästinensischen Gebieten ist wesentlich vom israelisch-palästinensischen Konflikt geprägt. Aufgrund des Konflikts besteht das Risiko, als Besucher in Sicherheitsvorfälle verwickelt zu werden, auch wenn diese sich nicht gegen Ausländer richten. Insbesondere im Umfeld von Checkpoints sind Auseinandersetzungen nicht auszuschließen. Es wird geraten, die Lageentwicklung aufmerksam zu verfolgen und Menschenansammlungen zu meiden. Bei Besuchen im Westjordanland und in Jerusalem wird zu erhöhter Aufmerksamkeit geraten (siehe oben).

Ergänzend zu den oben aufgeführten Empfehlungen gelten folgende Hinweise:

Jerusalem (einschließlich Ost-Jerusalem)

Bei Aufenthalten in Jerusalem wird zu verstärkter Vorsicht geraten, insbesondere in der Altstadt und den anliegenden Stadtvierteln. In diesen Gebieten, insbesondere in der Umgebung des Tempelbergs/Haram Al Sharif, aber auch in Sheikh Sharah, Abu Tor, Silwan und anderen Jerusalemer Stadtteilen muss aktuell mit gewaltsamen Ausschreitungen gerechnet werden. Dies gilt verstärkt angesichts mehrerer Anschläge, zuletzt am 18.11.2014 auf Betende in einer Synagoge im Stadtteil Har Nof.

Erhöhte Vorsicht ist an islamischen und jüdischen Feiertagen angezeigt. Ortskundige Begleitung wird zumindest an solchen Tagen empfohlen. Von Besuchen des Tempelbergs/Haram Al Sharif an Freitagen wird abgeraten.

Größere Menschenansammlungen sollten in unübersichtlichen Situationen gemieden werden. Zurzeit wird davon abgeraten, in Jerusalem öffentliche Verkehrsmittel wie Straßenbahn und Linienbusse zu nutzen.

Israel allgemein

Im europäischen Vergleich kommt Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl relativ selten vor. Gleichzeitig bleibt Israel das erklärte Ziel von islamistischen Terrorgruppen. In den letzten Jahren sind Sicherheitsvorfälle mit terroristischem Hintergrund signifikant zurückgegangen. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass es in der aktuellen Situation zu vereinzelten terroristischen Angriffen auf öffentliche Einrichtungen kommen kann. Bis auf Weiteres sollten Reisende bei größeren Menschenansammlungen und bei der Nutzung der öffentlichen Personenverkehrsmittel in Israel besondere Vorsicht walten lassen. Es gibt derzeit allerdings keine konkreten Hinweise auf eine gezielte Gefährdung von Ausländern.

Reisende sollten sich mit den vorhandenen Schutzvorkehrungen (Lage der Schutzräume) vertraut machen und ggf. die Anweisungen der israelischen Zivilschutzbehörden befolgen. Auf der Website der Deutschen Botschaft Tel Aviv sind unter der Rubrik „Konsularischer Service, Nothilfe für Deutsche" Informationen der israelischen Behörden mit Verhaltenshinweisen in Krisensituationen, u.a. bei Raketenangriffen, eingestellt. Weitere Informationen finden Sie auch auf der englisch-sprachigen Facebook-Seite des israelischen Zivilschutzes (Home Front Command).

Grenzgebiet zu Syrien und Libanon

Im Zusammenhang mit dem innersyrischen Konflikt kam es zu Querschlägern von Mörsergranaten und Handfeuerwaffen und in der jüngsten Zeit auch vereinzelt zu gezielten Angriffen auf israelische Ziele in der Nähe der demilitarisierten Zone auf den Golanhöhen. Infolgedessen wurde eine Person getötet, mehrere Personen wurden verletzt. Auch aus dem Libanon kam es vereinzelt zu Raketenbeschuss auf das israelische Grenzgebiet. Die israelischen Streitkräfte behalten sich Gegenmaßnahmen jeweils vor. Insgesamt haben sich die Spannungen im Grenzgebiet in den letzten Monaten deutlich erhöht.

Von Aufenthalten im unmittelbaren Grenzgebiet zu Syrien und Libanon wird abgeraten.

Grenzgebiet zu Ägypten

In jüngster Zeit wurden vereinzelt Raketen aus dem Sinai auf Israel abgeschossen, die in unbewohntem Gebiet um Eilat eingeschlagen sind. Es kam nicht zu Personen- oder Sachschäden. Ein Raketenabwehrsystem wurde vor Eilat stationiert.

Seit Sommer 2011 kam es mehrfach zu bewaffneten Zwischenfällen entlang der israelisch-ägyptischen Grenze. Dabei kam es auch zu Schusswechseln mit mehreren Toten und Verletzten.

Es wird dazu geraten, Fahrten entlang der israelisch-ägyptischen Grenze zu vermeiden und auf alternative Routen auszuweichen.

Grenzgebiet zum Gazastreifen

In den letzten Wochen kam es zu intensiven militärischen Auseinandersetzungen in und um den Gaza-Streifen. Dabei kam es zu massiven Raketen- und Mörserangriffen auf israelisches Territorium, die ganz überwiegend die Ortschaften in Nähe des Gaza-Streifens (Radius von ca. 40 km) betrafen. Am 26.08.2014 wurde eine zeitlich unbegrenzte Waffenruhe verkündet, die mittels künftiger Verhandlungen in einen dauerhaften Waffenstillstand münden soll. Die Waffenruhe wurde bisher von allen Konfliktparteien eingehalten.

Bei Aufenthalten im unmittelbaren Grenzgebiet zum Gaza-Streifen wird zu erhöhter Vorsicht geraten. Es wird empfohlen, sich vor Ort über die Lage von Schutzräumen und das Verhalten bei Raketenangriffen zu informieren.

Palästinensische Gebiete: Gazastreifen

Vor Reisen in den Gazastreifen wird dringend gewarnt.

Im Rahmen der israelischen Militäroperation „Protective Edge" erfolgten heftige israelische Angriffe auf Ziele im Gaza-Streifen mit vielen Toten und Verletzten. Dabei wurde auch öffentliche Infrastruktur, wie Straßen, Strom- und Abwasserversorgung, beschädigt. Ferner liegen in Trümmern sowie auf wenig befahrenen Wegen nach wie vor nicht detonierte Sprengmittel (UXO).

Der einzige Personenübergang zwischen Israel und dem Gazastreifen„EREZ" ist zur Zeit nur für humanitäre Fälle und internationale Organisationen geöffnet.

Der Grenzübergang Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen ist derzeit nur eingeschränkt für die Ein- und Ausreise von bestimmten Personengruppen (u. a. humanitäre Notfälle, ausländische Staatsangehörige und Studenten) geöffnet. Eine vollständige Schließung ist jederzeit wieder möglich. Ausreisen über Rafah sind aufgrund von Beschränkungen deutlich schwieriger als Einreisen. Eine Ausreise kann bei erfolgter Einreise über Rafah nicht über Erez erfolgen.

Die zuständigen deutschen Auslandsvertretungen können grundsätzlich keine konsularische Hilfe zur Ausreise aus dem Gazastreifen leisten. Auf die erheblichen Gefahren eines Transits durch den Nordsinai wird hingewiesen (vgl. Reise- und Sicherheitshinweise für Ägypten unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/AegyptenSicherheit.html ).

Durch die Schließung der meisten Tunnel zwischen Ägypten und dem Gazastreifen hat sich die Versorgungslage in Gaza auch bereits vor der Krise deutlich verschlechtert. Die öffentliche Stromversorgung ist auf wenige Stunden am Tag beschränkt. Treibstoffmangel wirkt sich auch auf andere öffentliche Dienstleitungen wie Kläranlagen aus.

Der Gazastreifen ist seit Juni 2007 für den allgemeinen Personenverkehr von und nach Israel fast vollständig abgeriegelt. Personenverkehr zwischen Israel und dem Gazastreifen über den Grenzübergang Erez wird nur bei Vorliegen einer israelischen Sondergenehmigung erlaubt und Doppelstaatern mit palästinensischen Ausweispapieren in der Regel gar nicht gestattet. Auch die Ausreise über Erez ist in der Regel nur für Personen möglich, die mit Genehmigung der israelischen Behörden über Erez eingereist sind. Der Grenzübergang Erez wurde auch in der Vergangenheit wiederholt kurzfristig geschlossen. In der jüngeren Vergangenheit war der Grenzübergang Rafah an sechs Tagen pro Woche (außer freitags) geöffnet. Wann die derzeitigen Einschränkungen gänzlich aufgehoben werden, ist nicht absehbar. Auch bei einer regelmäßigen Öffnung des Grenzübergangs kann dieser nach Angaben der ägyptischen Behörden regulär - nur - von Palästinensern mit gültigen Ausweispapieren der Palästinensischen Behörde benutzt werden. Für die Ausreise aus Gaza bedarf es eines ägyptischen Visums und einer palästinensischen Ausreiseerlaubnis.

Die Einreise nach Gaza auf dem Seeweg ist nicht möglich. Es wird angesichts einer drohenden Gefährdung für Leib und Leben dringend vor Versuchen gewarnt, in die von Israel verhängte Sperrzone der Küstengewässer vor dem Gazastreifen einzudringen. Am 31. Mai 2010 kamen bei einem solchen Versuch (sog. „Gaza-Flottille") neun Menschen ums Leben.

Die zuständigen deutschen Auslandsvertretungen können im Gazastreifen und in den Küstengewässern vor dem Gazastreifen praktisch keine konsularische Hilfe leisten.

Palästinensische Gebiete: Westjordanland (Westbank)

In Folge der Entführung und Ermordung von drei israelischen Jugendlichen, der Ermordung eines jungen Palästinensers in Ost-Jerusalem im Juni/Juli 2014 und Spannungen im Zusammenhang mit den militärischen Auseinandersetzungen in und um Gaza, können Auseinandersetzungen zwischen israelischen Sicherheitskräften, jüdischen Siedlern und palästinensischer Bevölkerung nicht ausgeschlossen werden. Insbesondere im südlichen Westjordanland wird bei der Benutzung der Straße 60 südlich von Betlehem, v. a. um Hebron und Gush Etzion, sowie im nördlichen Westjordanland in den Gebieten um Nablus, sowie Jenin zu besonderer Vorsicht geraten. Auch wird von Fahrten in der Dunkelheit abgeraten. Im gesamten Westjordanland muss mit verschärften Kontrollen an allen Checkpoints gerechnet werden. Zugangsbeschränkungen zu militärischen Sperrgebieten sind unbedingt zu beachten.

Das Westjordanland (Westbank) ist seit 1967 militärisch besetzt und in Gebiete mit verschiedenen Verwaltungsarrangements eingeteilt. Es gibt zahlreiche mobile und immobile Checkpoints und gesperrte Straßen, vor allem zwischen Israel und Jerusalem einerseits und dem Westjordanland andererseits, aber auch innerhalb des Westjordanlands. Ohne Ortskenntnis oder ortskundige Begleitung sollten Sie daher nur Teile des Westjordanlands bereisen.

Besuche in den von der Palästinensischen Behörde verwalteten Städten Bethlehem, Jericho und Ramallah, sowie die Benutzung der Straße 1 zum Toten Meer und der Straße 90 im Jordantal sind auch ohne besondere Ortskenntnis oder ortskundige Begleitung vertretbar.

Sicherheitsvorfälle haben im Westjordanland in den vergangenen Monaten wieder zugenommen. Dazu gehören sowohl Anschläge auf israelische Siedler und israelische Sicherheitskräfte als auch Übergriffe von israelischen Siedlern auf Palästinenser, insbesondere bei Hebron und Nablus. Es wird empfohlen, die Berichterstattung in den Medien über sicherheitsrelevante Ereignisse aufmerksam zu verfolgen.

Für das Westjordanland gilt, dass Übergänge nach Israel auch ohne Vorankündigung geschlossen werden können. Auch nach Intervention der Botschaft Tel Aviv oder des Vertretungsbüros Ramallah ist das Passieren der Übergänge in Richtung Israel dann mitunter unmöglich.

Weiterhin kommt es in unmittelbarer Nähe von Übergängen zwischen Israel und dem Westjordanland immer wieder zu Demonstrationen. In ihrer Umgebung wird zu besonderer Vorsicht geraten.

Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten:
Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.auswaertiges-amt.de

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Allgemeine Reiseinformationen

Dem Auswärtigen Amt liegen darüber hinaus keine allgemeinen Reiseinformationen vor

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Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Für deutsche Staatsangehörige mit palästinensischer Personenkennziffer (ID) und deutschen Staatsangehörigen, die in das palästinensische Bevölkerungsregister eingetragen sind, gelten besondere Vorschriften (siehe unten).

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisepass: Ja

Vorläufiger Reisepass: Ja

Personalausweis: Nein

Vorläufiger Personalausweis: Nein

Kinderreisepass: Ja

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, nur mit Foto

Anmerkungen: Reisedokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.

Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Staatenlose Personen müssen (anstelle eines Reisepasses) im Besitz eines gültigen Fremdenpasses oder Reiseausweises sein, der für ein Jahr gültig ist.

Visum

Deutsche Staatsangehörige, die nach dem 1. Januar 1928 geboren sind, benötigen bis zu einem Aufenthalt von drei Monaten kein Visum.

Deutsche Staatsangehörige, die in der Vergangenheit aus Israel ausgewiesen wurden, sich illegal in Israel aufgehalten haben oder denen die Einreise nach Israel verweigert wurde, müssen vor ihrer Einreise bei einer israelischen Auslandsvertretung oder dem israelischen Innenministerium ihren Fall überprüfen lassen und ein Visum einholen.

Grenzübergänge

Ein Großteil der Reisenden reist über den internationalen Flughafen Ben Gurion, knapp 20 Kilometer südöstlich von Tel Aviv, nach Israel ein. Dort sowie an den Grenzübergängen Taba (nach Ägypten) und Allenby-Brücke (nach Jordanien) erhält jeder Reisende eine Einreisekarte („Border Control Clearance"), die bis zur Ausreise aufbewahrt werden muss. Ein Einreisestempel im Pass wird dann nicht mehr angebracht. Bei der Überquerung von Kontrollpunkten, insbesondere im Westjordanland, sollte die Einreisekarte zur Vermeidung von Schwierigkeiten mitgeführt werden.

Bei der Einreise über den Grenzübergang Yitzhak Rabin und Arava-Aqaba kommt dieses Verfahren noch nicht zum Einsatz. Es sollte darauf geachtet werden, dass ein israelischer Sichtvermerk in den Pass gestempelt wird, der die maximale Aufenthaltsdauer (üblicherweise drei Monate) angibt. Auf Wunsch kann dieser in der Regel auch auf ein separates Papier gestempelt werden, das bis zur Ausreise aufbewahrt werden sollte.

Bei den Grenzübergängen von Eilat nach Ägypten (Taba) und Jordanien (Arava-Aqaba, sowie den Grenzstationen Sheikh Hussein von Israel nach Jordanien und Allenby Bridge vom Westjordanland nach Jordanien kann es immer wieder zu kurzzeitigen Schließungen, bzw. einer Verkürzung der Öffnungszeiten kommen. Vor jüdischen Feiertagen sind die Öffnungszeiten regelmäßig eingeschränkt. Es ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen.

Ein- und Ausreisepraxis

Vorherige Reisen in arabische Staaten oder nach Iran stellen per se kein Einreisehindernis dar.

Sollten im Reisepass Visa arabischer Staaten oder von Iran vorhanden sein, so ist jedoch bei der Einreise mit einer Sicherheitsbefragung durch israelische Sicherheitskräfte zu rechnen (Ausnahme: Jordanien und Ägypten). Dies gilt ebenfalls für deutsche Staatsangehörige mit auch nur vermuteter arabischer oder iranischer Abstammung. Gegebenenfalls empfiehlt sich eine entsprechende Nachfrage bei der israelischen Botschaft in Berlin. Auf die Möglichkeit der Ausstellung eines Zweitpasses durch die zuständige Passbehörde wird hingewiesen. Auch deutsche Staatsangehörige palästinensischer Herkunft müssen mit einer Sicherheitsbefragung und ggf. längeren Wartezeiten rechnen, insbesondere bei der Einreise von Ägypten und Jordanien aus.

Die Verweigerung der Einreise unmittelbar am Grenzübergang ist jederzeit ohne Angaben von Gründen möglich. Die deutsche Botschaft hat in diesen Fällen keine Möglichkeit der Unterstützung.

Bei der Ausreise aus Israel über den Flughafen Ben Gurion finden zeitintensive Sicherheitsüberprüfungen des Gepäcks, sowie Befragungen der Reisenden statt. Es empfiehlt sich, frühzeitig am Flughafen zu erscheinen. Wenn elektrische Geräten, insbesondere Laptop-Computer, durch die israelischen Sicherheitsbehörden für Untersuchungen einbehalten werden, werden sie in der Regel nach ein bis drei Tagen an den Aufenthaltsort des Reisenden nachgesandt.

Hinweise für die Einreise von Minderjährigen

Minderjährige unter 16 Jahren, die allein oder in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine Einverständniserklärung der Eltern/des anderen Elternteils mitführen

Besondere Hinweise für deutsch-israelische Staatsangehörige, die ihren Wehrdienst in Israel noch nicht abgeleistet haben

Israelische Staatsangehörige und „Permanent Residents" (Inhaber einer Personenkennziffer ohne israelische Staatsangehörigkeit), die ihren Wehrdienst noch nicht abgeleistet und ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Vollendung ihres 16. Lebensjahres aus Israel in ein anderes Land verlegt haben, unterliegen grundsätzlich der israelischen Wehrpflicht, auch wenn sie gleichzeitig die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Nicht-Meldung bei der israelischen Musterungsstelle (israelische Auslandsvertretung) wird als Ordnungswidrigkeit betrachtet. Bei (auch nur besuchsweiser) Einreise wird auf die Musterung verwiesen; eine Ausreise kann nur nach erfolgter Musterung und ggf. erst nach abgeleistetem Wehrdienst wieder erfolgen.

Besondere Hinweise für Deutsche Staatsangehörige mit palästinensischen Personenkennziffern (ID-Nummern)

Deutschen Staatsangehörigen mit palästinensischen Personenkennziffern (ID-Nummern) wird die direkte Einreise nach Israel grundsätzlich verweigert. Eine Einreise in das Westjordanland kann nur über Jordanien, Allenby-Brücke, erfolgen. Die Weiterreise vom Westjordanland nach Israel ist für diese Personengruppe nur mit einer Sondergenehmigung möglich, die vor Ort beantragt werden muss.

Deutsche Staatsangehörige, die gleichzeitig eine palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer) haben, müssen zudem mit ihrem palästinensischen Reisepass einreisen. Sollte dieser nicht mehr vorhanden sein, wird die palästinensische Personenkennziffer von den israelischen Grenzbehörden in den deutschen Reisepass eingetragen und der Reisende aufgefordert, einen palästinensischen Reisepass zu beantragen. Mitunter wird in diesen Fällen die Ausreise verweigert, wenn nicht ein palästinensischer Pass vorgelegt wird. Inhaber einer palästinensischen Personenkennziffer erhalten bei der Einreise über die Allenby-Brücke keine Einreisekarte („Border Control Clearance"), sondern nach wie vor einen Einreisestempel in einen Passierschein oder, falls vorhanden, in den palästinensischen Pass.

Deutsche Staatsangehörige mit palästinensischer ID-Nummer, die über die Allenby-Brücke in das Westjordanland einreisen, müssen mitgeführte Geldmittel (Bargeld, Reiseschecks, Gold), die den Betrag von umgerechnet 2000 Jordanischen Dinar (ca. 2000 EUR) erreichen oder übersteigen, beim israelischen Zoll anmelden. Anmeldeformulare sollen an den Übergängen erhältlich sein. Missachtung kann Geld- oder Gefängnisstrafe nach sich ziehen und das Geld eingezogen werden.

Einreise in die Palästinensischen Gebiete (Westjordanland) aus Israel

Grundsätzlich können deutsche Staatsangehörige unter Beachtung der Öffnungszeiten der Übergänge problemlos von Israel in das Westjordanland reisen.

Die Übergänge zu den Palästinensischen Gebieten zwischen Israel und dem Westjordanland, sowie zwischen Jordanien und dem Westjordanland werden von israelischen Behörden kontrolliert und können ohne vorherige Ankündigung, geschlossen werden. Erfahrungsgemäß werden jedoch nicht alle Übergänge zeitgleich völlig geschlossen. Ggf. muss für das Verlassen des Westjordanlands dann jedoch einen längeren Umweg in Kauf genommen werden.

Begrenzung des Aufenthalts auf die Palästinensischen Gebiete (Westjordanland) – „Judea & Samaria only"-Stempel

Für Personen, die als Reiseziel ausschließlich die Palästinensischen Gebiete angeben, kommt es bei der Einreise nach Israel regelmäßig zu Wartezeiten oder Einreiseverboten. In jüngster Zeit haben israelische Behörden bei Langzeitaufenthalten vereinzelt einen sogenannten „Judea & Samaria -only" Stempel im Reisepass angebracht, der den Aufenthalt auf die Palästinensischen Gebiete beschränkt. Ein- und Ausreise über den Flughafen Ben Gurion sind aber dennoch möglich. Eine (Wieder)-Einreise nach Israel (d. h. das Gebiet westlich der Waffenstillstandslinie vom 4. Juni 1967), sowie Ost-Jerusalem könnte damit an die Erlangung einer zusätzlichen Erlaubnis geknüpft sein.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes

Besondere Zollvorschriften

Die Ein- oder Ausfuhr von Geldmitteln (Bargeld, Barschecks, Reiseschecks) im Gegenwert von zusammen 80.000 Schekel muss angemeldet werden. Das entsprechende „Zoll-Formular Nr. 84" kann telefonisch unter +972 2 658 7777 angefordert werden.

Besondere Vorschriften gelten für die Einfuhr von Geldmitteln in die Palästinensischen Gebiete, siehe auch Einreisebestimmungen.

Ein zu touristischen Zwecken eingeführtes Fahrzeug muss zwingend wieder ausgeführt werden. Andernfalls muss das Auto in Israel verzollt werden. Die israelischen Behörden können die Ausreise verweigern, solange sich das Fahrzeug unverzollt in Israel befindet.

Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Homosexuelle Handlungen von Männern sind in den Palästinensischen Gebieten strafbar. Bisher ist allerdings kein Fall bekannt geworden, in dem Ausländer wegen homosexueller Handlungen strafrechtlich belangt wurden. Schwerer als die strafrechtliche Verfolgung fällt jedoch die gesellschaftliche Diskriminierung ins Gewicht: Homosexualität ist im Westjordanland und im Gazastreifen weiterhin ein soziales und religiöses Tabuthema.

Medizinische Hinweise

Aktuelle Hinweise
Die WHO hat am 05.05.2014 Israel aufgefordert, alle Reisenden die das Land verlassen zu ermutigen, sich gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) vor Ausreise impfen zu lassen. Dies betrifft nur Reisende, die sich länger als 4 Wochen im Land aufgehalten haben. Die Impfung sollte gemäß WHO nicht älter als 1 Jahr sein und sollte spätestens 4 Wochen vor Ausreise erfolgt sein. Bei kurzfristiger Ausreise reicht auch der Nachweis einer aktuell durchgeführten Impfung. Diese kann mit dem Injektionsimpfstoff (IPV) oder mit einem oralen Impfstoff (OPV) erfolgen. Letzterer ist in Deutschland nicht mehr verfügbar. Die Impfung sollte als separate Impfung (auch bei Verwendung von Kombinationsimpfstoffen) und somit gut erkennbar in dem vorgesehenen Feld im internationalen Impfzertifikat (ggf. unter der Gelbfieberimpfung) eingetragen werden.

Für alle anderen Reisenden ist ein Impfschutz dringend empfohlen, dieser ist regulär 10 Jahre wirksam.

Impfschutz

Es gibt keine Impfvorschriften.
Das Auswärtige Amt empfiehlt aber, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.rki.de).
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza.Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und Tollwut, bei Aufenthalt in den palästinensischen Gebieten auch Typhus empfohlen.

Durchfallerkrankungen

Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.

Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

HIV/AIDS

kommt auch in Israel und den Palästinensischen Gebieten vor, ist mit einer Prävalenz von weniger als 0,1% der Bevölkerung aber eher selten. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen), Bluttransfusionen oder sonstigen Kontakten zu Blut besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.

Weitere Infektionskrankheiten

Einige durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniasis, West-Nile Fieber, Phlebotomus Fieber). Insektenschutz beachten (z. B. Repellentien, Moskitonetz, langärmlige Kleidung).

Medizinische Versorgung

Das Versorgungsniveau in Israel ist gut bis sehr gut. In den Palästinensischen Gebieten ist das Versorgungsniveau deutlich eingeschränkt. Krankenwagen dürfen die Grenze zu Israel nicht passieren. Eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall ist empfehlenswert.

Insbesondere wenn Sie Vorerkrankungen haben, sollten Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen, siehe beispielsweise Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org oder Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.frm-web.de

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Krisenvorsorgeliste

Deutschen Staats­ange­höri­gen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslands­aufenthalts in die Krisen­vor­sorgeliste des Auswärtigen Amts einzutragen."

 

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