Mit der Umsetzung der am 1. Januar 2014 in Kraft getretenen EU-Verordnung über die Gemeinsame Fischereipolitik (Fischereigrundverordnung) solle zudem eine Verschlechterung der Meeresumwelt durch Aquakultur- und Fischereitätigkeiten vermieden werden, schreibt die Bundesregierung weiter.
Sie versichert, dass sie die EU bei der Verwirklichung der Ziele „nach Kräften" unterstützen werde, auch was das Erreichen des „Guten Umweltzustandes" der Meere im Fischereibereich angehe. Hierzu zähle insbesondere die Festlegung der jährlichen Gesamtfangmengen nach dem Prinzip des höchstmöglichen Dauerertrags, der für möglichst viele Bestände bereits 2015, jedoch spätestens bis 2020 erreicht werden solle.
Um den „Guten Umweltzustand" des Meeres zu erreichen, müssten bei der Offshore-Erdöl- und Erdgas-Förderung zudem die bestehenden nationalen und EU-Standards eingehalten werden, sagte die Regierung.
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