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Reutlingen:

Gerichtsentscheid: Rentnerin bekommt keine Grundsicherung

Stand: 17.01.15 10:42 Uhr

Eine Rentnerin aus dem Kreis Reutlingen bekommt keine Grundsicherung, sondern lediglich Hilfe zum Lebensunterhalt vom Sozialamt. Das hat das Landessozialgericht Stuttgart jetzt entschieden.

Wie der SWR meldet, hatte die 83-Jährige beim zuständigen Sozialamt einen Antrag auf Grundsicherung gestellt, nachdem sie binnen vier Jahren ihr sechsstelliges Vermögen ausgegeben hatte. Das Amt hatte den Antrag abgelehnt. Das sei richtig gewesen, urteilte jetzt das Gericht. Schließlich habe die Frau - wenn nicht vorsätzlich - dann doch grob fahrlässig und sozialwidrig gehandelt. Die gewährten Zuschüsse müssen sie oder ihre Erben zurückzahlen.
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