„Positive Religionsfreiheit bringt ein Gemeinwesen voran und tut allen seinen Gliedern gut. Das gilt nicht nur in Mitteleuropa, sondern ebenso in der Türkei", schreibt der Ratsvorsitzende der EKD, Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm in seinem Geleitwort. In der Türkei hoffe man auf eine Entwicklung hin zu religiösem Pluralismus. „Auch geben uns die Rückerstattung der Ländereien an das syrisch-orthodoxe Kloster Mor Gabriel Ende 2013 und die im Sommer 2014 erfolgte Gottesdienstfeier in der ökumenisch genutzten Panteleimon-Kirche im kleinasiatischen Bursa eine berechtigte Hoffnung, dass sich im Bereich der Religionsfreiheit in der Türkei eine Entwicklung hin zu größerer Offenheitergeben wird", so Bedford-Strohm weiter.
Derzeit wird die Situation christlicher und anderer religiöser Minderheiten in der Türkei jedoch durch rechtliche und finanzielle Benachteiligungen erheblich eingeschränkt. Nicht-muslimische Geistliche können im Land keine Ausbildung erhalten, da alle religiöse Bildung dem staatlichen Monopol unterstellt ist. Traditionellen Ausbildungsstätten wie der 1971 geschlossenen griechisch-orthodoxen Hochschule in Chalki ist der Ausbildungsbetrieb verwehrt. Zudem besteht in der Türkei keine Möglichkeit, den obligatorischen Wehrdienst aus Gewissensgründen zu verweigern.
Die multimediale Materialhilfe zur Gestaltung der Fürbitte mit ausführlichen Hintergrundinformationen zur Situation in der Türkei ist online erschienen und kann ab sofort unter www.ekd.de/fuerbitte erreicht werden. Voraussichtlich ab dem 1.02.2015 ist eine englische Version verfügbar.
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