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Deutschland:

Medikationsplan auf der Gesundkeitskarte: Apotheker begrüßen Pläne - "Wechselwirkungen vermeiden"

Stand: 14.01.15 18:14 Uhr

Mit einem "E-Health-Gesetz" will das Bundesgesundheitsministerium Anreize für die Einführung medizinischer Anwendungen setzen. So soll ein Medikationsplan, der auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert wird, deren Nutzwert erhöhen. Patienten sollen einen gesetzlichen Anspruch auf einen Medikationsplan bekommen, wenn sie fünf oder mehr Medikamente einnehmen. So sieht es offenbar der Referentenentwurf zum E-Health-Gesetz vor. Deutschlands Apotheker begrüßen die Pläne.

"Ein konsequent geführter Medikationsplan ist eine entscheidende Voraussetzung für ein systematisches Medikationsmanagement, bei dem gefährliche Wechselwirkungen von Medikamenten verhindert werden können", sagte dazu Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. "Insofern begrüßen wir grundsätzlich den Vorstoß zu einem E-Health-Gesetz und die damit verbundene Absicht, die Vernetzung zwischen den Akteuren im Gesundheitswesen voranzutreiben.

Es sei gut, "dass die Apothekerschaft in die Erarbeitung des einheitlichen Medikationsplans klar eingebunden wird. Allerdings wird es jetzt sehr darauf ankommen, die relativ abstrakten Formulierungen im Gesetzentwurf in eine für Patienten und Heilberufe praktikable Umsetzung zu bringen." Schmidt weiter: "Die Apothekerschaft hat in Modellprojekten wie ARMIN bereits wertvolle praktische Erfahrungen zur gemeinsamen pharmazeutischen Betreuung von Patienten durch Ärzte und Apotheker gesammelt. Diese bringen wir natürlich gerne in den weiteren Prozess ein."

Ein Medikationsplan ist eine Aufstellung, in der alle individuell benötigten Arzneimittel mit den relevanten Einnahmehinweisen aufgeführt sind - sowohl von Ärzten verordnete als auch aus der Selbstmedikation stammende. Das Modellprojekt ARMIN (Arzneimittelinitiative Sachsen Thüringen) setzt das gemeinsame "Zukunftskonzept Arzneimittelversorgung" von Apothekern und Ärzten mit verschiedenen Modulen zu Wirkstoffverordnung, Medikationskatalog und Medikationsmanagement um.

Mit dem geplanten E-Health-Gesetz will das Bundesumweltministerium sinnvolle, medizinische Anwendungen fördern. Dazu gehört die elektronische Bereitstellung von Notfalldaten, die Einführung eines Medikationsplans und die Verbesserung des Informationsaustausches zwischen den mehr als 200 verschiedenen IT-Systemen im Gesundheitswesen.

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