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Frankreich / Paris:

Wegen Terroranschlag: Deutschland aktualisiert Reise- und Sicherheitshinweise für Frankreich

Stand: 11.01.15 10:37 Uhr

10.01.2015. Nach den islamistischenTerror-Anschlägen in Paris mit 17 Toten hat das Auswärtige Amt die Reise- und Sicherheitshinweise für Frankreich aktualisiert: Derzeit ist in Frankreich mit erhöhten Kontrollen und Sicherheitsmaßnahmen im Reiseverkehr zu rechnen. Auf Bahnhöfen und Flughäfen gibt es verstärkte Gepäck- und Personenkontrollen. Auch an Eingängen (z. B. Museen) kann es zu Handtaschenkontrollen kommen. Bahnreisende sollten darauf achten, dass ihr Reisegepäck mit Namen und Anschrift gezeichnet ist. In vielen Bahnhöfen gibt es keine Möglichkeit der Gepäckaufbewahrung mehr.

Aktualisiert wurde aufgrund der Terror-Anschläge der "Aktuelle Hinweis". Die übrigen Reise- und Sicherheitshinweise sind nach Angaben des Auswärtigen Amtes unverändert.

Hier die Reise- und Sicherheitshinweise in Auszügen im Wortlaut:

Stand 09.01.2015

(Unverändert gültig seit: 09.01.2015)

Letzte Änderung: Aktueller Hinweis

Aktueller Hinweis:

Bei einem Angriff durch mindestens zwei schwer bewaffnete Männer auf die Redaktionsräume der Satirezeitung «Charlie Hebdo» in Paris sind am Mittwochvormittag nach Angaben der Ermittler zwölf Menschen getötet und elf weitere z. T. schwer verletzt worden. Die mutmaßlichen Haupttäter sind mittlerweile identifiziert, aber weiter flüchtig.
Von einem terroristischen Hintergrund ist auszugehen. Die französische Regierung hat besondere Maßnahmen zur Wahrung der Sicherheit angeordnet, darunter intensivere Kontrollen des Personen- und Luftverkehrs. Es ist mit Beeinträchtigungen im Flug- und Straßenverkehr sowie ggf. auch im öffentlichen Personennahverkehr zu rechnen.

Für den Großraum Paris und die Region Picardie (Départements Aisne, Oise und Somme) wurde die höchste Terrorwarnstufe ausgerufen.

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Zur Begegnung von terroristischen Drohungen gilt in Frankreich der Plan "Vigipirate", der insgesamt vier Alarmstufen mit unterschiedlich intensiven Maßnahmen vorsieht.

Derzeit ist in Frankreich mit erhöhten Kontrollen und Sicherheitsmaßnahmen im Reiseverkehr zu rechnen. Auf Bahnhöfen und Flughäfen gibt es verstärkte Gepäck- und Personenkontrollen. Auch an Eingängen (z. B. Museen) kann es zu Handtaschenkontrollen kommen. Bahnreisende sollten darauf achten, dass ihr Reisegepäck mit Namen und Anschrift gezeichnet ist. In vielen Bahnhöfen gibt es keine Möglichkeit der Gepäckaufbewahrung mehr.

Weltweiter Sicherheitshinweis

Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten:

Externer Link, öffnet in neuem Fenster: www.auswaertiges-amt.de

Allgemeine Reiseinformationen

Reisen im Land / Straßenverkehr / Kriminalität

Es wird empfohlen, mit Wohnmobilen und Campingwagen nur bewachte Campingplätze anzusteuern. Von Übernachtungen auf Rastplätzen, insbesondere entlang der Autobahnen in der Nord-Süd-Richtung nach Südfrankreich oder nach Spanien und im gesamten Süden Frankreichs, wird wegen Aktivitäten organisierter Banden dringend abgeraten.

Überfälle auf Fahrzeuge im Straßenverkehr werden insbesondere aus den Regionen Rhône-Alpes, Auvergne, Provence-Alpes-Côte d'Azur, Languedoc-Roussillon, Midi-Pyrénées, Aquitaine und der Insel Korsika gemeldet. Zur Vorbeugung wird empfohlen, auch während der Fahrt Wertsachen möglichst nicht sichtbar im Fahrzeug aufzubewahren und das Fahrzeug verriegelt zu lassen.

In allen touristischen Hochburgen Frankreichs sind verstärkt Übergriffe auf ausländische Besucher festzustellen, die zum Ziel haben, ihre Wertgegenstände zu stehlen. Es wird dringend angeraten, besonders vorsichtig zu sein, keine überflüssigen Wertgegenstände mitzuführen und für Notfälle Kopien von Ausweispapieren und Listen wichtiger Telefonnummern jederzeit zugänglich aufzubewahren.

Ab 1. Juli 2012 sind ausnahmslos alle Autofahrer und Fahrer zwei- und dreirädriger Motorräder, die mehr als 50 ccm haben (auch Touristen), in Frankreich verpflichtet, einen Alkohol-Schnelltester im Fahrzeug mit sich zu führen. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Verkehrssicherheit auf französischen Straßen zu erhöhen.

Im Straßenverkehr gelten eine Reihe von Sonderregelungen für Fahrverbote und teilweise zeitlich begrenzte Verkehrsbeschränkungen. Nähere Informationen unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.bison-fute.equipement.gouv.fr/.

Reisen nach Korsika

Nach der Aufhebung der (auch zuvor nicht respektierten) Waffenruhe der korsischen Separatisten am 18. Juli 2003 ist die Zahl der Sprengstoffanschläge auf öffentliche Einrichtungen und vereinzelt auch auf unbewohnte Zweitwohnungen deutlich gestiegen. Die Anschläge sind politisch motiviert und richten sich nicht gegen ausländische Touristen, sondern gegen Symbole der Staatsgewalt (Gendarmerie- und Polizeistationen, Gebäude der Finanzverwaltung - Trésor Public). Da jedoch in zunehmendem Maße auch von Touristen frequentierte Einrichtungen Anschlagsziele darstellen (z. B. Flughäfen) oder die Anschläge sich in der Nähe vielbesuchter Orte ereignen, kann die Gefährdung von Personen nicht ausgeschlossen werden.

Übergriffe mit eindeutig kriminellem Charakter auf Touristen haben zugenommen.

Naturkatastrophen

In den Sommermonaten kommt es in Frankreich aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Reisende sollten auf entsprechende Meldungen in den Medien und ggf. Hinweise der lokalen Behörden achten.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisepass: Ja

Vorläufiger Reisepass: Ja

Personalausweis: Ja

Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein

Kinderreisepass: Ja

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja

Anmerkungen:
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Frankreich ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.

In die Überseedépartements Martinique, Guadeloupe, Französisch-Guayana, Mayotte und La Réunion sowie die Überseeterritorien Französisch Polynesien, Saint-Pierre-et-Miquelon, Wallis-et-Futuna, Saint-Martin und Saint-Barthélemy und Neu-Kaledonien können deutsche Staatsangehörige mit einem gültigen Reisepass oder mit einem gültigen Personalausweis visumfrei einreisen.

Hinweise für die Einreise von Minderjährigen

Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten darüber hinaus auch eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitführen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Besondere Zollvorschriften

Seit dem 15. Juni 2007 müssen Reisende (gemäß § 12 a Absatz 1 Zollverwaltungsgesetz) mitgeführte Barmittel (Bargeld, Reiseschecks, Zahlungsanweisungen, Solawechsel, Aktien, Schuldverschreibungen und fällige Zinsscheine/Kupons) ab 10.000 Euro (bei anderen Währungen die entsprechenden Gegenwerte) bei der Einreise in die EU oder der Ausreise aus der EU bei der zuständigen nationalen Behörde, in der Regel bei den Zollbehörden, schriftlich von sich aus anmelden.

Bei Reisen innerhalb der EU weichen die Regelungen von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat ab. So sind in Deutschland aus einem anderen EU-Mitgliedsland mitgeführtes Bargeld und gleichgestellte Zahlungsmittel ab 10.000 € (oder entsprechender Gegenwert in anderer Währung) lediglich mündlich auf Aufforderung anzuzeigen. In Frankreich hingegen muss der Betrag mindestens 5 Tage vor Reisebeginn beim französischen Zoll angemeldet werden.

Werden Verstöße gegen die Anmeldepflicht durch Nicht- oder Falschanmeldung festgestellt, drohen Geldbußen bis zu 1 Million Euro.

Nähere Informationen zu den Regelungen in Frankreich unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.douane.gouv.fr (nur in Französisch).

Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Dem Auswärtigen Amt liegen keine Hinweise auf besondere straftrechtliche Vorschriften vor.

Medizinische Hinweise

Impfschutz
Für die Einreise nach Frankreich sind keine besonderen Impfungen vorgeschrieben.
Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes www.rki.de für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden.
Darüber hinaus wird für die Mittelmeerküste und Korsika eine Hepatitis-A-Impfung empfohlen.
In der Rheinebene und im Elsass kann eine Impfung gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) sinnvoll sein.

Dengue
Im Spätsommer traten vereinzelt Fälle von Dengue-Virus-Infektionen in Südfrankreich (Region Nizza) auf. Mückenschutzmaßnahmen (Repellentien, langärmlige Kleidung) sind daher empfehlenswert.

Bilharziose
Auf Korsika wurde in letzter Zeit über einzelne Fälle von Bilharziose durch Schistosoma haematobium berichtet. Sämtliche Infektionen stehen im Zusammenhang mit Aufenthalten und Süßwasserkontakten am Unterlauf des Flusses Cavu/Cavo nahe der Stadt Porto Vecchio im Süden der Insel. Eine grundsätzliche Gefährdung kann dort insbesondere beim Baden im Fluss bzw. Seen oder Teichen derzeit nicht sicher ausgeschlossen werden.

Krankenversicherung

Es besteht in Frankreich für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), bzw. Ersatzbescheinigung (beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse) vorzulegen. Unabhängig davon wird dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken). Weitere Einzelheiten enthält die Internetseite www.dvka.de der Deutschen Verbindungsstelle für Krankenversicherung Ausland unter der Rubrik "Urlaub im Ausland". Ansonsten erhalten Sie auch von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die akt uellen Regelungen.

Ergänzende medizinische Hinweise für die französischen Übersee-Départements

Französisch Guayana

Impfschutz

Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Personen, die älter als 1 Jahr sind, zur Einreise vorgeschrieben. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.

Malaria

Es besteht ganzjährig und im gesamten Land ein Malariarisiko, dies ist allerdings in den Küstenregionen (Cayenne, Kourou) z. T. sehr gering. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.

Eine medikamentöse Malariaprophylaxe ist in der Regel nicht notwendig. Je nach Reiseprofil kann für den Notfall die Mitnahme einer Standby-Medikation sinnvoll sein, deren Einnahme unbedingt vor der Reise mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden sollte.

Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:

· körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),

· ganztägig und nachts Repellents (Insektenschutzmittel) auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,

· ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen.

Weitere nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen – beispielsweise Dengue-Virusinfektionen - kommen vor.

Guadeloupe

Aktuelle Hinweise (Chikungunya)

Seit dem 06.12.2013 gibt es erste bestätigte Erkrankungsfälle von Chikungunya im französischen Teil von St. Martin (s. u.). Am 26.12.2013 bestätigte das National Reference Centre for Arboviruses (IRBA, Marseille, France) weitere Fälle und Verdachtsfälle auf Guadeloupe, Martinique und St. Barthelemy.

Chikungunya zeigt ähnliche Symptome wie Dengue-Fieber (s. u.) und wird ebenfalls über Aedes-Mücken übertragen, so dass in jedem Fall die o. g. persönlichen Mückenschutzmaßnahmen beachtet werden sollten.

Impfschutz

Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Personen vorgeschrieben, die älter als 1 Jahr sind, und aus gelbfieberendemischen Regionen (Verzeichnis unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.who.int) einreisen. Bei der direkten Einreise aus Deutschland ist diese nicht notwendig.

Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B empfohlen.

Dengue

Dengue-Fieber kann auf Guadeloupe durch den Stich der tagaktiven Mücke Aedes aegypti übertragen werden. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag und ausgeprägten Gliederschmerzen einher.

In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden extrem selten.

Da es derzeit weder eine Impfung noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, hängt die Vermeidung dieser Virusinfektion von Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen ab (s. o.).

Malaria

Guadeloupe gilt als malariafrei.

St. Barthelemy

Aktuelle Hinweise (Chikungunya)

Seit dem 06.12.2013 gibt es erste bestätigte Erkrankungsfälle von Chikungunya im französischen Teil von St. Martin. Am 26.12.2013 bestätigte das National Reference Centre for Arboviruses (IRBA, Marseille, France) weitere Fälle und Verdachtsfälle auf Guadeloupe, Martinique und St. Barthelemy.

Chikungunya zeigt ähnliche Symptome wie Dengue-Fieber (s. u.) und wird ebenfalls über Aedes-Mücken übertragen, so dass in jedem Fall die o. g. persönlichen Mückenschutzmaßnahmen beachtet werden sollten.

Impfschutz, Dengue, Malaria (kein Risiko): Siehe St. Martin

St. Martin

Aktuelle Hinweise (Chikungunya)

Seit dem 6.12.2013 gibt es bestätigte Erkrankungsfälle von Chikungunya im französischen Teil von St. Martin.

Chikungunya zeigt ähnliche Symptome wie Dengue-Fieber (s. u.) und wird ebenfalls über Aedes-Mücken übertragen, so dass in jedem Fall die o. g. persönlichen Mückenschutzmaßnahmen beachtet werden sollten.

Impfschutz

Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Personen, die älter als 1 Jahr sind, und aus gelbfieberendemischen Regionen (Verzeichnis unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.who.int) einreisen vorgeschrieben. Bei der direkten Einreise aus Deutschland ist diese nicht notwendig.

Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B empfohlen.

Dengue

Dengue-Fieber kann auf St. Martin durch den Stich der tagaktiven Mücke Aedes aegypti übertragen werden. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag und ausgeprägten Gliederschmerzen einher.

In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden extrem selten.

Da es derzeit weder eine Impfung noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, hängt die Vermeidung dieser Virusinfektion von Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen ab (s. o.)

Malaria

St. Martin gilt als malariafrei.

Französisch Polynesien und Neukaledonien

Impfschutz

Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Personen, die älter als 1 Jahr sind, und aus gelbfieberendemischen Regionen (Verzeichnis unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.who.int) einreisen vorgeschrieben. Bei der direkten Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.

Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B empfohlen.

Französisch Polynesien ist malariafrei, Dengue-Virusinfektionen – auch von Mücken auf den Menschen übertragbar – kommen allerdings vor. Schutz gewähren nur die o.g. Maßnahmen.

La Réunion

Impfschutz

Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Personen, die älter als 1 Jahr sind und aus gelbfieberendemischen Regionen einreisen, vorgeschrieben. Bei der direkten Einreise aus Deutschland ist keine Impfung vorgeschrieben.

Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und Typhus empfohlen.

La Réunion ist malariafrei, Dengue- und Chikungunya-Virusinfektionen allerdings – auch von Mücken auf den Menschen übertragbar – kommen vor. Schutz gewähren nur die o.g. Maßnahmen.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsulta­tion eines Arztes;auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufent­halten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmedi­ziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Weltweite Terrorwarnung

Weltweiter Sicherheitshinweis

Krisenvorsorgeliste

Deutschen Staats­ange­höri­gen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslands­aufenthalts in die Krisen­vor­sorgeliste des Auswärtigen Amts einzutragen.

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