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Karlsruhe / Dinslaken:

Mutmaßlicher Islamist festnommen - Sondereinsatzkommando verhaftet 24-jährigen Nils D.

Stand: 11.01.15 01:18 Uhr

10.01.2015. Ein Sondereinsatzkommando der Polizei hat einen mutmaßlichen Islamisten festgenommen. Der 24-jährige steht unter dem dringenden Verdacht, ein Mitglied der islamistischen Terrororganisation "IS" zu sein. Der deutsche Staatsbürger soll sich der Terrororganisation 2013 in Syrien angeschlossen haben. Nils D. war im November 2014 nach Deutschland zurück gekommen. Eine Verbindung zu den jüngsten Terror-Anschlägen in Frankreich besteht nach Angaben des Generalbundesanwalts nicht.

Der Generalbundesanwalt hat heute aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom selben Tag den 24-jährigen deutschen Staatsangehörigen Nils D.durch Beamte eines Spezialeinsatzkommandos der nordrhein-westfälischen Polizei festnehmen lassen. Zudem wurde die Wohnung des Beschuldigten in Dinslaken durchsucht.

Der Beschuldigten ist dringend verdächtig, sich der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat Irak und Großsyrien" (ISIG) angeschlossen zu haben Der sogenannte "Islamische Staat" ist auch unter den Abkürzungen "IS" oder "ISIS" bekannt.

Der Beschuldigte soll im Oktober 2013 nach Syrien ausgereist sein, sich dort dem ISIG angeschlossen und zumindest bis zu seiner Rückkehr nach Deutschland im November 2014 als Mitglied an dieser terroristischen Vereinigung beteiligt haben.

Es liegen bislang keine Anhaltspunkte für konkrete Anschlagspläne oder -vorbereitungen des Beschuldigten vor. Ein Zusammenhang mit den jüngsten terroristischen Anschlägen in Frankreich besteht nicht.

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hatte ein Ermittlungsverfahren bereits zu Beginn des Jahres 2014 wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat gegen den Beschuldigten eingeleitet. Der Generalbundesanwalt hat das Verfahren wegen des Verdachts der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland übernommen.

Der Beschuldigte wird am morigen Sonntag dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.

Mit den weiteren kriminalpolizeilichen Ermittlungen ist das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen beauftragt.

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