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"hebelt Gremienbeteiligung aus" - CDU-Kurtz: Hochschulfinanzierungsgesetz wurde überhastet unterschrieben

Stand: 10.01.15 20:13 Uhr

10.01.2015. "Ministerin Bauer hat den Hochschulfinanzierungsvertrag heute vollkommen überhastet von den Rektorinnen und Rektoren der baden-württembergischen Universitäten und Hochschulen unterschreiben lassen. Damit hat sie den eigenen Anspruch an Beteiligung und Transparenz sowie die Vorgaben des Landeshochschulgesetzes konterkariert". Das sagte gestern die CDU-Politikerin Sabine Kurtz.

P r e s s e m i t t e i l u n g

 

Nr. 004/2015

Kurtz ust Vorsitzende des Arbeitskreises für Wissenschaft, Forschung und Kunst der CDU-Landtagsfraktion.

Die Regierung habe sich mit den Verhandlungen des Hochschulfinanzierungsvertrages zunächst so viel Zeit gelassen, dass dieser keinen Niederschlag im kürzlich verabschiedeten Doppelhaushalt finden konnte. Danach habe sie es aber sehr eilig gehabt. „Zu eilig", findet Kurtz.

Nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 des Landeshochschulgesetzes bedürfe es zum Abschluss von Hochschulverträgen nämlich der Zustimmung des Hochschulrates bzw. Universitätsrates und nach § 19 Abs. 1 Nr. 5 LHG der Stellungnahme des Senats.

„Ministerin Bauer hat die Mitsprache der Hochschulräte bzw. Universitätsräte und der Senate ausgehebelt. Der Entwurfstext für den Hochschulfinanzierungsvertrag wurde erst wenige Tage vor Weihnachten übermittelt. Die Endredaktion war für den 22. Dezember vorgesehen. Eine seriöse Prüfung und fundierte Diskussion und die gesetzlich vorgesehene Beteiligung der Gremien wurde durch diesen Zeitplan faktisch ausgeschlossen", sagte Kurtz.

Begründet wurde dies von Seiten des Wissenschaftsministeriums damit, dass es sich bei dem neuen Hochschulfinanzierungsvertrag gar nicht um einen Vertrag handle. Daher müssten die Gremien nicht einbezogen werden. „Diese Vorgehensweise halten wir für fragwürdig und unklug", so Kurtz.

Gerade auch vor dem Hintergrund der vielfältigen Aufgaben und Verpflichtungen, die die Hochschulen mit dem Vertrag eingehen, sei eine Beteiligung der Gremien wünschenswert gewesen, so Kurtz. Die Sicherung und der weitere Ausbau der Studienplätze stünden an, zusätzliche Räume und Personalstellen seien zu finanzieren.

Zudem habe die Landesregierung den Hochschulfinanzierungsvertrag mit weiteren politischen Zielen aufgeladen. So werden diese z.B. verpflichtet, die Personal- und Sachmittel der Gleichstellungsbeauftragten zu erhöhen, in Zukunft zu 100 Prozent Ökostrom zu beziehen und die Befristung von Arbeitsverhältnissen zu minimieren.

„Mit dem neuen Hochschulfinanzierungsvertrag erhalten die Universitäten und Hochschulen des Landes finanzielle Planungssicherheit für die nächsten sechs Jahre. Dies ist richtig und wichtig", betonte Kurtz. Die grün-rote Landesregierung setze damit die Politik der früheren CDU-geführten Landesregierungen fort.

Allerdings wies die CDU-Vertreterin darauf hin, dass deutlich weniger frisches Geld an die Hochschulen fließe, als dies suggeriert werde. „Es wird mit großen Summen hantiert, aber unter dem Strich gibt es für die sechs Jahre bis 2020 für die neun Universitäten, sechs Pädagogischen Hochschulen, acht Kunst- und Musikhochschulen sowie 23 Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie die Duale Hochschule Baden-Württemberg nicht so viel mehr Mittel", sagte Kurtz. Zahlreiche Gelder würden lediglich umgewidmet.

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