Ein Sonderausschuss habe viel mehr Möglichkeiten als ein Untersuchungsausschuss. Dieser müsse sich auf Verstöße gegen EU-Recht beschränken, jener könne das Thema unlautere Gewinnverkürzung und Steuervermeidung systematisch angehen.
Das FDP-Präsidiumsmitglied und Mitglied im ECON-Ausschuss sagte weiter: "Nachdem ein Sonderausschuss eingangs nicht durchzusetzen war, hatten wir Europaabgeordnete uns bislang dafür entschieden, die Lux-Leaks-Affäre mittels zwei Sonderberichten aufzuarbeiten – die zweitbeste Lösung. Ich bin zu einem der Berichterstatter ernannt worden."
Ein Untersuchungsausschuss dagegen sei lediglich eine Formalisierung und gäbe dem Europaparlament keine weitreichenderen Rechte beziehungsweise Zugriffe auf Dokumente oder Rechte auf Anhörung von Personen. Auch er sei auf die Kooperation der nationalen Behörden oder anderen Akteure angewiesen. Außerdem brauche er länger, bis er seine Arbeit aufnehme:
"Diese Entscheidung wollten wir nicht abwarten, sondern jetzt aufklären: unbürokratisch und schnell. Zugriff auf Dokumente und Auskunft hat das Europaparlament über die Kommission – mit oder ohne Untersuchungs-Ausschuss.", so Theurer.
Theurer sagte weiter: "Meine Devise lautet in jedem Fall: Wir wollen sowohl den Blick zurück, als auch nach vorne lenken. Was genau ist in Luxemburg geschehen unter der Ägide des jetzigen EU-Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker? Und wie können wir verhindern, dass so etwas in Zukunft wieder geschieht? Derartige Steuersparmodelle sind unmoralisch, ungerecht und fügen nationalen Haushalten und damit der öffentlichen Infrastruktur enormen Schaden zu."
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