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Schnee, Eis, Blechschäden: So werden kleine Unfälle richtig abgewickelt

Stand: 01.01.15 23:41 Uhr

01.01.2014. Eis und Schnee machen die Autofahrt im Winter schnell zur Rutschpartie. Kommt es dann zu einem Bagatellunfall, müssen die Beteiligten nicht unbedingt die Polizei rufen. Für eine zügige Schadenabwicklung sollten sie sich aber so schnell wie möglich beim Versicherer melden.Nachfolgend die wichtigsten Tipps vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GdV) wie sich Autofahrer nach einem Bagatellunfall ohne größere Schäden richtig verhalten:

Kleine Unfälle richtig aufnehmen

Wenn es gekracht hat, muss zuerst der Unfallort gesichert werden. Also: Warnblinker anmachen, Warndreieck aufstellen und so schnell wie möglich die Fahrbahn wieder frei machen. Kleinere Unfälle dokumentieren die Beteiligten danach am besten selbst, zum Beispiel mit dem Europäischen Unfallbericht. Dieser ist kostenlos beim Autoversicherer erhältlich oder kann unter www.gdv-dl.de/infocenter.html angefordert werden. Das Unfallprotokoll sollte mindestens die folgenden Angaben enthalten:

Das amtliche Kennzeichen des UnfallgegnersNamen und Adressen der beteiligten FahrerOrt und Zeit des UnfallsNamen und Adressen von ZeugenFotos vom eigenen und vom gegnerischen Fahrzeugschaden.

Schäden unverzüglich dem Versicherer melden

Nach einem Unfall muss unverzüglich der Versicherer informiert werden. Sind die Versicherungspapiere am Unfallort nicht zur Hand, hilft der Zentralruf der Autoversicherer unter 0800 / 250 26 00 weiter. Zum Nachweis der Schadenhöhe reicht in der Regel ein Kostenvoranschlag der Werkstatt oder ein Foto des Schadens aus. Auf ein zeit- und kostenaufwendiges Gutachten wird bei kleinen Schäden zumeist verzichtet – so können Blechschäden schnell abgewickelt und behoben werden.

Für den Versicherungsschutz gilt: Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernimmt den Schaden des Unfallgegners. Die Vollkaskoversicherung übernimmt die Kosten für die Reparaturen am eigenen Auto. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland für alle motorisierten Fahrzeuge gesetzlich vorgeschrieben. Der Abschluss einer Kaskoversicherung ist freiwillig.

Sicher unterwegs auf rutschigen Straßen – Tipps für Autofahrer

Damit es gar nicht erst zu einem Unfall kommt, sollten Autofahrer bei Winterwetter nur mit M+S-Reifen fahren, für freie Sicht sorgen und einen größeren Sicherheitsabstand als sonst einhalten.

Winterreifen aufziehen

Seit 2010 müssen Autos bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte mit Matsch- und Schnee-Reifen (M+S-Reifen) unterwegs sein. Wer solche Reifen nicht hat, muss sein Auto bei winterlichen Straßenverhältnissen stehen lassen. Ein Verstoß kostet in diesem Winter erstmals 60 statt wie bisher 40 Euro.

Keine Sorgen müssen sich Autofahrer wegen ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung machen: Die Versicherung übernimmt den Schaden des Unfallopfers, auch wenn der Unfallverursacher mit Sommerreifen unterwegs war. Vollkaskoversicherte erhalten auch Ersatz für die Schäden am eigenen Auto, mit einer wichtigen Ausnahme: Wenn der Autofahrer vor Fahrtantritt oder während der Fahrt hätte erkennen müssen, dass Sommerreifen angesichts der Straßenverhältnisse völlig ungeeignet sind und es aufgrund der unzureichenden Bereifung zu einem Unfall kommt, kann die Leistung der Vollkaskoversicherung anteilig gekürzt werden.

Für freie Sicht sorgen

Vor Fahrtantritt müssen alle Scheiben gründlich von Schnee oder Eis befreit werden. "Kratzmuffel", die nur ein Guckloch in der vereisten Scheibe freimachen, müssen mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro rechnen. Kommt es aufgrund des fehlenden Durchblicks zu einem Unfall oder wird jemand gefährdet, kann das Bußgeld auf bis zu 80 Euro steigen. Zwar erstattet die Kfz-Haftpflichtversicherung die Schäden von Dritten; den Ersatz von Schäden am eigenen Fahrzeug können die Kaskoversicherer jedoch unter Umständen ganz oder teilweise verweigern.

Abstand halten und rechtzeitig bremsen

Auf Schnee können sich die Bremswege verlängern. Besonders vor Ampeln und Kreuzungen sollte der Sicherheitsabstand groß genug sein –an diesen Stellen ist es oft besonders glatt.

Mit Eis auf der Fahrbahn rechnen

Auch auf geräumten Straßen sollten Autofahrer vorsichtig sein, da sich immer wieder eine neue Eisschicht bilden und die Straße in eine Rutschbahn verwandeln kann. Besonders schnell glatt wird es auf Brücken, weil sich hier zum Beispiel Nebel als Eis niederschlagen kann.

Weitere Infos:

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation der privaten Versicherer in Deutschland. Die nach eigenen Angaben rund 470 Mitgliedsunternehmen sorgen durch 460 Millionen Versicherungsverträge für umfassenden Risikoschutz und Vorsorge sowohl für die privaten Haushalte wie für Industrie, Gewerbe und öffentliche Einrichtungen. 

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