Es sei zu begrüßen, dass Karlsruhe das besondere steuerliche Schutzbedürfnis kleiner und mittelgroßer Unternehmen prinzipiell anerkennt. Andererseits gefährde die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Änderung der Lohnsummenregelung den Fortbestand von Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten, warnte der Mittelstandspräsident. Dazu zählen über 90 Prozent der etwa 3,6 Millionen Unternehmen in Deutschland.
Zudem drohe ein erheblicher zusätzlicher bürokratischer Aufwand durch die Neuregelung. „Die beste und mittelstandsfreundlichste Antwort auf das heutige Urteil ist die vollständige Abschaffung der Erbschaftsteuer", betonte Ohoven. Um einen möglichst breiten politischen und gesellschaftlichen Konsens darüber zu erzielen, bedürfe es eines Runden Tisches.
Deutschland solle sich ein Beispiel an vielen seiner europäischen Nachbarländer nehmen, so Ohoven. Österreich oder Schweden haben die Erbschaftsteuer komplett abgeschafft. Polen, die Niederlande oder Dänemark haben sie entschärft. Das Aufkommen der Erbschaftsteuer hierzulande beträgt rund 4,7 Milliarden Euro im Jahr. Davon entfallen auf die neuen Bundesländer insgesamt nur knapp 79 Millionen Euro.
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