Hechingen/Burladingen:
Strafbefehl wegen Tierquälerei rechtskräftig
Stand: 28.02.14 15:45 Uhr
Das Urteil gegen einen Burladinger Jäger wegen roher Tiermisshandlung ist laut dem Amtsgericht Hechingen jetzt rechtskräftig.
Allerdings wurde die Strafe aus dem ersten Urteil von 18.000 Euro auf 9.600 Euro gemildert. Der Mann hatte einen freilaufenden Golden Retriever aufgegriffen, in an sein Auto gebunden und war dann einfach losgefahren. Kilometerweit fuhr er mit dem Tier durch Burladingen, wobei er den Hund die letzten Meter hinter sich herschleifte. Das Tier war dabei schwer verletzt worden.
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