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Stuttgart:

Landesfamilienpass ab 2015 auch für Flüchtlingsfamilien - Sozialministerin Altpeter: "Wollen allen Kindern die Chance geben, die Freizeit- und Bildungsangebote zu nutzen"

Stand: 29.12.14 23:32 Uhr

29.12.2014. "Wir wollen allen Kindern die Chance geben, die Freizeit- und Bildungsangebote zu nutzen, zu denen der Landesfamilienpass berechtigt". das sagte die baden-württembergische Sozialministerin Altpeter zu der Info, dass der Landesfamilienpass ab 2015 auch für Flüchtlingsfamilien gilt. Nachfolgend gibt´s eine Aufstellung mit den vielfältigen Angeboten für kostenfreien und ermässigten Eintritt:

Ab 2015 können demnach noch mehr Familien in Baden-Württemberg den Landesfamilienpass beantragen, mit dem viele Sehenswürdigkeiten und Attraktionen in Baden-Württemberg kostenfrei oder zu einem deutlich reduzierten Eintrittspreis besucht werden können.

Wie Sozialministerin Katrin Altpeter heute  mitteilte, erhalten neben den bisher berechtigten Familien ab dem neuen Jahr auch Flüchtlingsfamilien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten, auf Antrag einen Landesfamilienpass. Dazu gehören vor allem hilfebedürftige Asylbewerber und geduldete Ausländer.

„Ich freue mich, dass wir nun auch diesen Familien diese Möglichkeit geben können, durch das gemeinsame Erleben von Freizeit- und Bildungsangeboten mehr von unserer Kultur und unserem Land kennen zu lernen", sagte die Ministerin. „Die Landesregierung löst damit ihr Versprechen ein, allen Kindern dieselben Chancen zu bieten." Altpeter dankte allen Kooperationspartnern für ihr Engagement beim Landesfamilienpass.

Ebenfalls antragsberechtigt sind in Baden-Württemberg lebende Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern im Haus (auch Pflege- und Adoptivkinder), Alleinerziehende mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind im Haushalt, Familien mit einem schwer behinderten Kind sowie Familien mit mindestens einem Kind im Haus, wenn sie Hartz IV-Leistungen oder den Kinderzuschlag beziehen.

Den Landesfamilienpass und die dazugehörige Gutscheinkarte erhalten Familien auf Antrag beim Bürgermeisteramt des jeweiligen Wohnorts. Dort erhalten Familien auch ggf. weitere Auskünfte über kommunale Familienpässe und -ermäßigungen.

Besondere Angebote im neuen Jahr

Besonders aufmerksam macht das Sozialministerium in diesem Jahr auf folgende Angebote:

Das Porschemuseum in Stuttgart gewährt Passinhabern 2015 erneut einen kostenfreien Eintritt. Die entsprechende Gutscheinkarte kann im Januar oder im November eingelöst werden. Das Mercedes-Benz-Museum in Stuttgart ermöglicht ebenfalls einen kostenfreien Eintritt - entweder im Januar, im Februar und im November 2015. Auch die beiden großen Freizeitparks in Baden-Württemberg, der Europa-Park in Rust sowie der Erlebnispark Tripsdrill in Cleebronn, machen wieder mit beim Landesfamilienpass. Sie bieten Passinhabern an ausgewählten Tagen ebenfalls einen ermäßigten Eintritt an. Beim Europa-Park ist dies der 13. September und beim Erlebnispark Tripsdrill der 10. Mai sowie der 13. September. Auch der Histotainment Park Adventon in Osterburken sowie das Auto & Technik Museum Sinsheim e.V. öffnen ihre Pforten für einen ermäßigten Eintritt.

Neu im Angebot des Landesfamilienpasses sind die Gutscheine für das Oberschwäbische Museumsdorf Kürnbach, für den Freizeitpark Ravensburger Spieleland und für die Ravensburger Kinderwelt in Kornwestheim. Mit dem Landesfamilienpass und ohne eigenen Gutschein kann erstmals auch das Angebot der Natural Trails Jagstzell genutzt werden. Zudem kann an einer Stadtführung in Öhringen teilgenommen und das Reptilienhaus Uhldingen besucht werden.

Die Ministerin wies darauf hin, dass zudem alle Staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg mit dem Landesfamilienpass kostenlos bzw. zu einem ermäßigten Eintritt besucht werden.

Ergänzende Informationen:

Mit der Gutscheinkarte 2015 können kostenfrei besucht werden:

Mit der Gutscheinkarte 2015 können zu einem ermäßigten Eintritt besucht werden:

Mit den sechs Wahlgutscheinen auf der Gutscheinkarte können die anderen Schlösser, Gärten und Außenstellen der Museen auch mehrfach im Jahr kostenfrei besucht werden.

Partner, die kostenfrei Leistungen bei Vorlage des Landesfamilienpasses gewähren:

Partner, die Ermäßigungen bei Vorlage des Landesfamilienpasses gewähren:

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