In die Schlagzeilen kam Urmann vor einem Jahr, als der bayerische Anwalt zur Weihnachtszeit zehntausende Nutzer einer Pornovideo-Seite anschrieb. In den Abmahnungen warf er den Betroffenen eine Urheberrechtsverletzung vor. Die rechtliche Grundlage dafür ist allerdings höchst umstritten, da beim Streaming die Filme auf dem PC nur zwischengespeichert werden.
Der umstrittene Abmahn-Anwalt Urmann stand mehrfach auch selbst vor Gericht. So wurde er unter anderem wegen sittenwidrigen Verhaltens verurteilt, nachdem er auf fragwürdige Weise massenhaft Abmahnungen an Onlineshop-Inhaber verschickt hatte. Diesen hatte er fehlende Impressumsangaben vorgeworfen.
Blog der Mainzer Kanzlei Gulden & Röttger
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