Die Grundsteuer ist in der Regel in vier Raten zu bezahlen. Wer sie in einer Rate am 1. Juli eines Jahres zahlen möchte, muss im Vorjahr einen Antrag stellen.
Die Hundebesitzerinnen und -besitzer erhalten mit ihren jährlichen Steuerbescheiden keine neuen Hundesteuermarken, da die alten Marken weiter gelten. Wer in Tübingen einen Hund hält, muss diesen bei der Stadt anmelden, Hundesteuer zahlen und die von der Stadt ausgegebene Steuermarke am Halsband des Hundes befestigen.
Steuerbefreiungen gibt es auf Antrag unter anderem für Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe gehörloser oder hilfsbedürftiger Personen dienen.
Weitere Infos:
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