Ferner soll die Regierung laut Vorlage unter anderem bei der Ausbildungs-unterstützung „Schwerpunkte auf Menschenrechts- und Rechtsstaatsausbildung", Korruptions- und Geldwäsche-bekämpfung sowie Ermittlungstechniken zur Aufklärung von Straftaten legen.
Zur Begründung verweist die Fraktion darauf, dass die Bundesrepublik derzeit Sicherheitsabkommen mit 24 Staaten geschlossen habe. Mit Ägypten, Bosnien-Herzegowina, Indonesien, Kasachstan, Marokko, Mexiko, Montenegro, Oman, Russland, Serbien, Tadschikistan und Tunesien verhandele sie über den Abschluss solcher Abkommen beziehungsweise über Änderungen zu bereits bestehenden Sicherheitsabkommen.
Unter all diesen Ländern seien eine Reihe, „in denen mit staatlicher Beteiligung systematische Menschenrechtsverletzungen wie Folterungen, willkürliche Verhaftungen und das Verschwindenlassen von Personen stattfinden, zudem Oppositionsbewegungen unterdrückt werden und die Todesstrafe verhängt wird".
Als Grundlage für Sicherheitsabkommen diene ein mit verschiedenen Ressorts abgestimmter Standardentwurf, der „keinerlei Anforderungen oder Bedingungen im Hinblick auf Menschenrechte oder rechtsstaatliche Prinzipien" enthalte. Dabei sei es dringend geboten klarzustellen, „ob und unter welchen Voraussetzungen Deutschland Sicherheitsabkommen mit Staaten schließen sollte, in denen Menschenrechte systematisch verletzt werden".
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