Winterdienst | Bildquelle: pixelio.de - Rainer Sturm Foto: pixelio.de - Rainer Sturm

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Schneeräumen: Das sind die Pflichten von Kommunen und Bürgern - Der Winterdienst in Zahlen

Stand: 28.12.14 20:57 Uhr

Er kam noch rechtzeitig, um ihn über das Weihnachtswochenende zu genießen: der erste Schnee. Viel Arbeit bedeutet er aber auch: Die Mitarbeiter der Stadtreinigungsbetriebe sind im Einsatz, um für feie Straßen zu sorgen. Etwa 25.000 Kilometer des kommunalen Streckennetzes der Priorität 1 räumen die zuständigen Betriebe allein in den zehn größten deutschen Kommunen. Das ist mehr als die Strecke Berlin - Buenos Aires und zurück. Aber auch die Bürger sind in der Pflicht. Welche Pflichten haben Bürger und Kommunen, wenn es schneit? Hier ein Überblick.

Welche Pflichten haben die Kommunen?

Mit dem Winterdienst kommen die Kommunen ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Reinigungs- und Verkehrssicherungspflicht nach. Die Regelungen und Pflichten, wie das zu erledigen ist, sind in den einzelnen Bundesländern ähnlich aber nicht gleich. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise verpflichtet das Straßenreinigungsgesetz die Kommunen zum Schneeräumen auf Straßen und Gehwegen innerhalb geschlossener Ortslagen und zum Streuen auf Gehwegen, Fußgängerüberwegen und gefährlichen Stellen auf den Fahrbahnen bei Schnee- und Eisglätte. In vielen Fällen leisten die Kommunen jedoch mehr Winterdienst, als es gesetzlich vorgeschrieben ist. In den meisten Kommunen sind die Grundstückseigentümer zur Durchführung des Winterdienstes auf Gehwegen verpflichtet. Dies ist in diesem Fall nicht Pflicht der kommunalen Winterdienstbetriebe. Auch für den Winterdienst auf Autobahnen und Bundesstraßen sind die Kommunen in der Regel nicht verantwortlich. Dort sind die Autobahnmeistereien des Bundes und die Straßenbetriebsdienste der Länder in der Pflicht.

Welche Pflichten haben die Bürgerinnen und Bürger?

Anlieger müssen ihrer Winterdienstpflicht auf den Gehwegen vor ihrem Grundstück nachkommen, soweit sie durch die Ortssatzung dazu verpflichtet sind. Nachts müssen die Anlieger keinen Winterdienst leisten, tagsüber müssen sie räumen und streuen – in der Regel muss an Wochentagen bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr die Verkehrssicherheit hergestellt sein und bis abends 20 Uhr aufrecht erhalten werden. Die Einzelheiten werden durch die jeweiligen Satzungen der Kommunen vorgegeben. Für Verkehrsteilnehmer gelten weitere Anforderungen. Autos müssen für den Winter gerüstet werden, bei winterlichen Straßenverhältnissen sind wettertaugliche Reifen wie Winterreifen oder Ganzjahresreifen Pflicht. Einige Straßen dürfen nur mit Schneeketten befahren werden, wenn eine entsprechende Beschilderung gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) angebracht ist.

Wie sollten sich Bürgerinnen und Bürger verhalten, um für die eigene Verkehrssicherheit und die der anderen zu sorgen?

Generell gilt: Auch bei größter Professionalität des Winterdienstes sind einige Wetterereignisse durch die vorhandene Technik und Personalkapazität nicht beherrschbar. Daher sollten alle Verkehrsteilnehmer bei Schnee und Eis entsprechende Vorsicht walten lassen. Die Fahrgeschwindigkeit sollte angepasst werden. Geeignetes Schuhwerk beugt Stürzen und Unfällen vor. Außerdem sollten Verkehrsteilnehmer ein Durchkommen der Winterdienstfahrzeuge ermöglichen. Falsch geparkte Autos erschweren oft die Winterdiensträumung von Straßen. Das kostet wertvolle Zeit und erschwert die Arbeit unnötig. Bei extremen Straßenzuständen wie Blitzeis ist es im Zweifelsfall vernünftiger, Termine abzusagen und nicht am Verkehr teilzunehmen, als sich einem stark erhöhten Unfallrisiko auszusetzen.

Wie organisieren die Kommunen den Winterdienst?

Bei starkem Schneefall oder Eis sind die Mitarbeiter des kommunalen Winterdienstes von den frühen Morgenstunden bis in die späten Abendstunden sehr lange im Einsatz, um für Verkehrssicherheit zu sorgen. Pausiert wird in der Regel zwischen 22 und 4 Uhr nachts. Dies stellt hohe Anforderungen an die Organisation der Betriebe. Die Mitarbeiter haben zusätzlich Rufbereitschaft, wenn die Vorhersagen darauf schließen lassen, dass ihr Einsatz notwendig werden könnte. Alle größeren Kommunen nutzen Straßenwetterinformationssysteme (SWIS) und ggf. zusätzlich an neuralgischen Punkten in die Straße eingebaute Glättemeldeanlagen, die die Einsatzzentralen mit Glatteiswarnungen versorgen. Die Mitarbeiter des Winterdienstes können so effizient ihre Einsätze planen. Bei langanhaltenden, extremen Schneefällen und wiederkehrender Glätte z.B. durch Eisregen sind die Mitarbeiter besonders lange im Einsatz. Das macht eine entsprechend flexible Einsatzplanung notwendig, die unter Einhaltung der Arbeitszeitgesetze jeweils die erforderliche Anzahl an Mitarbeitern, insbesondere Fahrern einsatzbereit hält. Hierfür haben viele Unternehmen Jahreszeitarbeitskonten, durch die die Mitarbeiter die im Winter und Herbst (Laubbeseitigung) geleisteten Mehrarbeitsstunden abbauen können.

Anforderungen und Techniken

Kommunale Winterdienstmitarbeiter räumen Schnee und streuen gegen Glätte zum Auftauen Salz auf Straßen und Radwegen und abstumpfende Mittel wie Splitt und Sand auf Rad- und Gehwegen. Oberste Priorität beim Einsatz von auftauenden Streumitteln hat die Verkehrssicherheit. Dennoch haben die kommunalen Betriebe zusammen mit den Streuerherstellern und der Salzindustrie Verfahren entwickelt, die mit Blick auf die Umwelt den Einsatz von Salz verringern. Ein Großteil der Kommunen streut daher nicht mehr grobkörniges Trockensalz, sondern Feuchtsalz, das die gleiche Wirkung bei sparsamerem Salzverbrauch erzielt. Neu ist die vorbeugende reine Flüssigstreuung, bei der reine Sole aus Natriumchlorid oder Calcium-Chlorid zur Verhinderung der Glättebildung auf die Straße gebracht wird. Damit kann eine noch höhere Tauwirkung bei geringerem Salzeinsatz erreicht werden. Die Flüssigstreuung ist aber nicht für alle Straßenzustände und alle Temperaturbereiche als Maßnahme geeignet.

Warum kam es in der Vergangenheit zu Engpässen bei der Salzversorgung?

Viele Länder und Kommunen berichteten in den Wintern 2009/2010 und 2010/2011 mit viel Schnee und Eis über Versorgungsprobleme mit Streusalz, weil die Salzlieferanten die Betriebe nicht mehr vertragsgemäß bedient haben. Diese Probleme traten unabhängig davon auf, welche Art von Lieferverträgen mit Salzlieferanten vorlag. Der Grund dafür waren die ungewohnt starken Schneefälle, etwas niedrigere Temperaturen und das gleichzeitige Auftreten winterlicher Verhältnisse flächendeckend in ganz Europa. Viele Kommunen haben aufgrund dieser Erfahrungen die eigenen Salzlager seitdem aufgestockt, um den Engpässen bei der Nachlieferung von Streumitteln vorzubeugen und eine Versorgungssicherheit vor Ort durch eigenes Salzmengenmanagement für mehrere Tage mit Dauereinsätzen im Winterdienst sicherstellen zu können.

Der Winterdienst in Zahlen  

Etwa 25.000 Kilometer des kommunalen Streckennetzes der Priorität 1 räumen die Winterdienstbetriebe allein in den zehn größten deutschen Kommunen. Das ist mehr als die Strecke Berlin – Buenos Aires und zurück.

Quelle: Verband kommunaler Unternehmen (VKU). Er vertritt über 1.400 kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. 

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