Logo Diözese Rottenburg-Stuttgart | Bildquelle: RTF.1

Rottenburg/Stuttgart:

Neues Verfahren zum Einzug der Kirchensteuer

Stand: 28.12.14 11:01 Uhr

Die Diözese Rottenburg-Stuttgart informiert über das neue Verfahren zum Einzug der Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer, das zum 1. Januar 2015 in Kraft tritt.

Demnach führen die Banken die fällige Kirchensteuer dann direkt ab. Kirchenmitglieder, die mehr als 801 Euro Zinserträge pro Jahr erwirtschaften, müssen für alles, was über diesen 801 Euro liegt, Kirchensteuer zahlen.
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