Paar am Meer | Bildquelle: pixabay.com

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Trotz Sehnsucht zur Winterzeit bei Partnersuche nicht abkassieren lassen - Online-Partnervermittlung verurteilt

Stand: 24.12.14 16:13 Uhr

Die trübe Winterzeit ist für einsame Herzen auch eine Zeit der Sehnsucht - könnte man es sich doch zu zweit noch gemütlicher machen. Wer online auf die Suche geht, soll sich dabei nicht ausnehmen lassen, betont die Verbraucherzentrale Hamburg. Ihr ist zuletzt der Anbieter ElitePartner negativ aufgefallen. Die Verbraucherschützer zogen wegen fragwürdiger Rechnungen mit "Mondpreisen" und "grotesk anmutender Wertersatzforderungen" vor Gericht - erfolgreich.

Das Gericht urteilte sinngemäß: ElitePartner darf Kunden nach fristgerechtem Widerruf nicht mit fragwürdigen Wertersatzberechnungen zur Zahlung des geforderten Betrages bewegen. Das Landgericht Hamburg verurteilte die hinter der Online-Partnervermittlung stehende EliteMedianet GmbH wegen Irreführung und Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht zur Unterlassung des entsprechenden Vorgehens (Urteil vom 4.11.2014, Az.: 312 O 359/13).

Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg, die dem Gericht das Beispiel des Herrn W. vorgelegt hatte, dem nach fristgerechtem Widerruf seiner Zweijahres-Mitgliedschaft von ElitePartner per E-Mail unter anderem mitgeteilt wurde:

"Aufgrund dessen berechnen wir Ihnen folgenden Wertersatz:

Pro gelesener Nachricht: 35 Nachrichten á 35 Euro = 1.225 Euro Pro gesendeter Nachricht: 110 Nachrichten á 15 Euro = 1650 Euro Detailliertes Persönlichkeitsprofil: 59 Euro Ratgeber zur Online-Partnersuche: 15 Euro Premium Profil-Check: 30 Euro Bereits von Ihnen bezahlt: 0 Euro Wir erhalten: 224,10 Euro"

Das Landgericht urteilte, dass derartige E-Mails irreführend sind. Dem Verbraucher werde der Eindruck vermittelt, dass dem Unternehmen eigentlich ein Wertersatzanspruch in Höhe von 2.979 Euro zustehe, hiervon aber nur ein geringer Teil geltend gemacht werde. Diese vermeintlich großzügige Kulanz des Unternehmens könne dazu führen, dass der Verbraucher lieber anstandslos den geforderten Betrag zahle als sich auf einen Rechtsstreit einzulassen, da er befürchten müsse, dass das Unternehmen dann den gesamten Betrag verlange.

Zudem stellt das Gericht fest, dass die Wertangaben in der Aufstellung unverhältnismäßig sind und nicht im Einklang mit dem vereinbarten Entgelt stehen. Da der Kunde für eine 24-monatige Mitgliedschaft knapp 300 Euro zahlen müsse, bedeute die Wertersatzkalkulation, dass der Verbraucher über einen Zeitraum von zwei Jahren nur je vier Nachrichten liest und schreibt. Wörtlich führt das Gericht aus: „Die eigene Preiskalkulation der Beklagten zeigt mithin, dass sie ihrer Preisliste Mondpreise zugrunde gelegt hat, die zu solch grotesk anmutenden Wertersatzforderungen führen können, wie sie in dem Schreiben (Anm. E-Mail an Verbraucher W.) vorgenommen werden, in welchem für 12 Tage Nutzung ein Betrag errechnet wird, der ungefähr dem vertraglich vorgesehenen Entgelt für eine zwanzigjährige Mitgliedschaft entspricht."

„Mit dem Urteil wird der Aushöhlung des Widerrufsrechts ein Riegel vorgeschoben", sagt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob ElitePartner Berufung einlegen wird, ist nicht bekannt.

Schon früher war ElitePartner negativ in Sachen Widerrufsrecht aufgefallen. Ehemaligen Kunden wurden laut Verbraucherzentrale 99 Euro für eine „Persönlichkeitsanalyse" in Rechnung gestellt - auch das untersagte ein Gericht.

Das Urteil und weitere Informationen zu Online-Partner­vermittlungen hat die Verbraucherzentrale veröffentlicht unter www.vzhh.de.

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